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- Was ist eine Energieberatung nach DIN 18599?
- Vorteile für wirtschaftlich denkende Kunden
- Maximale Fördermittel / Zuschüsse:
- Ablauf einer Energieberatung für NICHTWOHNGEBÄUDE (NWG)
- 1. Kostenfreier Erstkontakt und Bedarfsanalyse
- 2. BAFA-Vorantrag für die Förderung der Energieberatung
- 3. Beauftragung und Vollmacht (Projektstart)
- 4. Vor-Ort-Begehung und Datenerfassung
- 5. Analyse und energetische Bilanzierung nach DIN V 18599
- 6. Erstellung des Energieberatungsberichts
- 7. Nachbesprechung und optionale Maßnahmenplanung
- 8. Ihre individuelle Fördermittelstrategie und Projektplanung
- 9.1 Umsetzung & Baubegleitung (optional, empfohlen)
- 9.2 Fördernachweis nach Projektabschluss (Baubegleitung)
Sanierungskonzept nach DIN 18599
Was ist eine Energieberatung nach DIN 18599?
Diese Energieberatung ist eine umfassende Analyse der Energieeffizienz eines Nichtwohngebäudes nach dem Berechnungsstandard DIN V 18599. Im Fokus steht das Gebäude selbst – inklusive seiner technischen Anlagen wie Beleuchtung, Heizung und Kühlung.
Herr Sarsour-Siegert ist qualifizierter Energieberater (zugelassen durch BAFA) und erfasst den Status quo des Energieverbrauchs Ihres Firmengebäudes und erstellt ein energetisches Sanierungskonzept. Dieses Konzept zeigt detailliert auf, wie das Gebäude schrittweise durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen energetisch modernisiert werden kann (Sanierungsfahrplan) oder wie durch eine komplette Sanierung ein Effizienzgebäude-Standard erreicht wird. Sie erhalten am Ende einen Bericht mit konkreten Empfehlungen zur Verbesserung der Dämmung, Anlagentechnik und zum Einsatz erneuerbarer Energien.
Vorteile für wirtschaftlich denkende Kunden
Als Unternehmen profitieren Sie von dieser Beratung mehrfach. Sie decken Einsparpotenziale beispielsweise bei Beleuchtung, Heizwärme, Strom und Kühlung auf, was zu spürbaren Kostensenkungen führen kann. Zudem steigern Sie den Wert Ihrer Immobilie und reduzieren Ihre CO₂-Emissionen – ein Plus für Ihr Unternehmensimage.
Die Ergebnisse der Beratung helfen Ihnen, Investitionen richtig zu planen: Sie sehen, welche Modernisierungsmaßnahmen wirtschaftlich sinnvoll sind und wie sich diese über die Zeit amortisieren. Langfristig erhöhen Sie so Ihre Wettbewerbsfähigkeit durch geringere Betriebskosten. Nicht zuletzt ist eine solche Beratung oft Voraussetzung, um Fördermittel für Sanierungsprojekte zu erhalten – Sie sichern sich also den Zugang zu staatlichen Zuschüssen.

Maximale Fördermittel / Zuschüsse:
Die Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude (Modul 2) bezuschusst diese Beratung derzeit mit 50 % der Beratungskosten, bis maximal 4.000 €.
Die genaue Höhe richtet sich nach der Gebäudegröße. Die Förderhöhe beträgt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 4.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab:
- Nettogrundfläche unter 200 m2: Zuschuss maximal 850 Euro;
- Nettogrundfläche zwischen 200 m2 und 500 m2: Zuschuss maximal 2.500 Euro;
- Nettogrundfläche mehr als 500 m2: Zuschuss maximal 4.000 Euro.
(Hinweis: Bis Mitte 2024 waren sogar 80 % Zuschuss möglich, allerdings wurden die Sätze zum 7. August 2024 halbiert. Aktuell gilt also 50 % Zuschuss.) Für Sie bedeutet das, dass der Staat immernoch einen Großteil der Beratungskosten übernimmt – ein direkter finanzieller Vorteil.
Aktuelle Informationen können Sie jederzeit der offiziellen BAFA-Website für Energieberatung DIN V 18599 entnehmen:
BAFA/Modul2

Ablauf einer Energieberatung für
NICHTWOHNGEBÄUDE (NWG)
1. Kostenfreier Erstkontakt und Bedarfsanalyse
– Klärung, ob das Gebäude als NWG förderfähig ist.
– Abklärung der Nutzung: ≥ 50 % Nichtwohnnutzung (§ 3 GEG)
– Erste Einschätzung des Sanierungs- oder Beratungsziels (z. B. Effizienzsteigerung, BEG-Förderung, Sanierungsfahrplan)
Im ersten Schritt prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob das Gebäude die Voraussetzungen für eine förderfähige Energieberatung erfüllt – insbesondere, ob es sich um ein Nichtwohngebäude (NWG) gemäß GEG handelt. Gleichzeitig klären wir, welche Ziele Sie verfolgen: energetische Sanierung, Kosteneinsparung, Förderoptimierung oder gesetzliche Nachweise. Bereits hier geben wir eine erste Einschätzung zur Förderfähigkeit und zum möglichen Energieeinsparpotenzial.
2. BAFA-Vorantrag für die Förderung der Energieberatung
– Zeitpunkt: Vor einer verbindlichen Beauftragung!
– Wir stellen den Förderantrag vollständig für Sie.
– Erforderlich ist lediglich Ihre unterschriebene Vollmacht.
– Das Beratungsangebot oder -vertrag enthält eine aufschiebende Bedingung zur Förderzusage.
Bevor wir mit der Energieberatung offiziell beginnen dürfen, stellen wir für Sie den Förderantrag beim BAFA im Rahmen des Programms „Energieberatung für Nichtwohngebäude (Modul 2)“. Dies ist zwingend erforderlich, damit Sie später 50 % der Beratungskosten erstattet bekommen – je nach Größe Ihres Gebäudes bis zu maximal 4.000 €, siehe Maximale Fördermittel / Zuschüsse:. Den Antrag übernehmen wir vollständig für Sie – unkompliziert und professionell. Alles, was wir von Ihnen benötigen, ist eine formlose Vollmacht, die wir für Sie vorbereiten. Der Beratungsvertrag, den wir Ihnen vorlegen, enthält eine aufschiebende Bedingung: Er tritt nur in Kraft, wenn das BAFA den Antrag bewilligt. So erfüllen wir alle formalen Vorgaben und Sie sichern sich die maximale Förderung ohne Risiko.
3. Beauftragung und Vollmacht (Projektstart)
– Vertragsunterzeichnung mit aufschiebender Bedingung ist vor BAFA-Zusage möglich.
– Die eigentliche Energieberatung beginnt erst nach Förderzusage.
– Wir übernehmen alle weiteren formalen Schritte für Sie.
– Sie erteilen uns die notwendige Vollmacht.
Bereits vor Erhalt der Förderzusage können wir mit Ihnen einen Beratungsvertrag abschließen – dieser enthält eine sogenannte aufschiebende Bedingung, die die Wirksamkeit des Vertrags an die Bewilligung der Förderung durch das BAFA knüpft. Das bedeutet: Der Vertrag ist vorbereitet, aber rechtlich noch nicht wirksam – und wird automatisch gültig, sobald die Förderzusage vorliegt. Wichtig: Die eigentliche Beratung, also z. B. die Vor-Ort-Begehung, Analyse oder Erstellung des Berichts, darf erst nach Erhalt der Förderzusage beginnen. Auf diese Weise sichern Sie sich die Förderung rechtssicher und vollständig. Wir übernehmen sämtliche formale Schritte für Sie – von der Antragstellung bis hin zur Auszahlung – sofern Sie uns mit einer einfachen Vollmacht ausstatten
4. Vor-Ort-Begehung und Datenerfassung
– Begehung Ihres Gebäudes inklusive Zonierung
– Erhebung technischer Daten (Gebäudehülle, Anlagentechnik, Verbrauch)
– Foto- und Bestandsdokumentation
Bei einem Vor-Ort-Termin erfassen wir alle relevanten Daten Ihres Gebäudes. Dazu zählen bauliche Merkmale, die technische Gebäudeausrüstung sowie Verbrauchsdaten der letzten Jahre. Diese Daten dienen als Grundlage für die spätere Bilanzierung und Förderfähigkeit. Die Zonierung erfolgt nach DIN V 18599 – dem aktuellen Standard für die Bewertung von Nichtwohngebäuden.
5. Analyse und energetische Bilanzierung nach DIN V 18599
– Erstellung eines digitalen Zwillings Ihres Gebäudes mit Hottgenroth-Software
– Bewertung des energetischen IST-Zustands und möglicher Sanierungsvarianten
– Berechnung von Energiebedarfen Energieersparnis, Ammortisation und Wirtschaftlichkeit aller Maßnahmen
Auf Basis der gesammelten Gebäudedaten erstellen wir einen digitalen Zwilling Ihres Gebäudes mit der professionellen Softwarelösung von Hottgenroth. Dieses virtuelle Modell bildet die gesamte Gebäudehülle und Anlagentechnik realitätsgetreu ab und ermöglicht uns eine detaillierte Bilanzierung nach DIN V 18599. Darauf aufbauend analysieren wir den energetischen IST-Zustand und simulieren verschiedene Sanierungsvarianten. So erhalten Sie transparente Vergleichswerte zu Energiebedarf, CO₂-Ausstoß und möglichen Einsparungen – sowohl für Einzelmaßnahmen als auch für umfassende Sanierungskonzepte. Wir bewerten selbstverständlich die wirtschaftlichkeit aller Sanierungsschritte individuell für Sie.
6. Erstellung des Energieberatungsberichts
– Detaillierte Darstellung aller Varianten und Empfehlungen
– Investitions- und Wirtschaftlichkeitsberechnung
– Auf Wunsch mit individuellem Sanierungsfahrplan
Sie erhalten einen fundierten Beratungsbericht mit konkreten Maßnahmenvorschlägen, Förderinformationen und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen. Der Bericht erfüllt alle Anforderungen der BEG-Richtlinie. Optional erstellen wir Ihnen zusätzlich einen individuellen Sanierungsfahrplan für Ihr Gebäude.
7. Nachbesprechung und optionale Maßnahmenplanung
– Vorstellung der Ergebnisse in einem persönlichen Gespräch
– Auswahl der geeigneten Sanierungsmaßnahmen
– Entscheidung über BEG EM oder BEG NWG
Sie erhalten einen fundierten Beratungsbericht mit konkreten Maßnahmenvorschlägen, Förderinformationen und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen. Der Bericht erfüllt alle Anforderungen der BEG-Richtlinie. Optional erstellen wir Ihnen zusätzlich einen individuellen Sanierungsfahrplan für Ihr Gebäude.
8. Ihre individuelle Fördermittelstrategie und Projektplanung
– Wichtig: Antragstellung vor Vergabe von Bauleistungen!
– Erstellung aller Nachweise zur Antragstellung
– Antragstellung übernehmen wir für Sie vollständig.
Bevor Sie Handwerker oder Bauunternehmen beauftragen, stellen wir für Sie den Förderantrag für die geplanten Maßnahmen – zum Beispiel bei der KfW oder dem BAFA. Wir bereiten sämtliche technischen Nachweise auf, stimmen diese mit der Förderstelle ab und reichen alle Unterlagen fristgerecht für Sie ein.
9.1 Umsetzung & Baubegleitung (optional, empfohlen)
– Fachliche Begleitung der Umsetzung durch uns
– Qualitätssicherung und Dokumentation
– Sicherstellung der Fördervoraussetzungen
Wenn gewünscht, begleiten wir die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen technisch und organisatorisch. Wir prüfen Planungen, koordinieren Fachgewerke und stellen sicher, dass alles förderkonform durchgeführt wird. Das erhöht nicht nur die Qualität, sondern sichert Ihnen auch die reibungslose Auszahlung der Fördermittel.
9.2 Fördernachweis nach Projektabschluss (Baubegleitung)
– Zusammenstellung aller Unterlagen und Nachweise
– Einreichung bei BAFA oder KfW
– Wir übernehmen auch diesen letzten Schritt vollständig für Sie.
Nach Abschluss der Maßnahmen kümmern wir uns um den sogenannten Verwendungsnachweis. Das bedeutet: Wir dokumentieren die Umsetzung, bereiten die Unterlagen auf und reichen sie bei der Förderstelle ein. Sobald alles geprüft ist, wird der Zuschuss direkt an Sie ausgezahlt.
FAQ Energieberatung DIN 18599 für Nichtwohngebäude (häufig gestellte Fragen)
Ihre Frage ist hier nicht gelistet? Kontaktieren Sie uns jederzeit und wir beraten Sie vertraulich und individuell
Machen Sie den ersten Schritt zu niedrigeren Energiekosten und einer grüneren Bilanz: Kontaktieren Sie uns noch heute für eine DIN18599-Energieberatung – wir informieren Sie gerne unverbindlich über Ablauf, Fördermöglichkeiten und Ihren Nutzen.
