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TÜV RheinlandTÜV RheinlandAuditor · EU ETS Verifizierung
TÜV Auditor EU-ETS1 · BAFA · KfW

Energieberatung Köln für Gewerbe, Industrie & Wohngebäude

Energie Impulse ist das Ingenieurbüro Sarsour-Siegert in Köln-Nippes für Energieberatung, Fördermittel und Emissionshandel. Inhaber M.Sc. Abdalla Sarsour-Siegert ist bei BAFA und KfW gelisteter Energieeffizienz-Experte und TÜV-Auditor im EU ETS 1 – für Privatpersonen, Unternehmen und Industrie, vor Ort in Köln und deutschlandweit.

Zum Fördermittelrechner BAFA- & KfW-Zuschuss in 60 Sekunden berechnen →
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Zertifiziert
KfW-Experte Fördermittelberatung
BAFA-zugelassen Energieeffizienzexperte EEE
TÜV Auditor EU-ETS1 · Verifizierung
M.Sc. RWTH Energietechnik
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M.Sc. Abdalla Sarsour-Siegert, Energieberater und Inhaber von Energie Impulse, Köln
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Unsere Leistungen

Energieberatung für Wohngebäude, Gewerbe und Industrie

Inhaber M.Sc. Abdalla Sarsour-Siegert ist bei BAFA und KfW gelisteter Energieeffizienz-Experte: Wir erstellen Sanierungsfahrpläne (iSFP), Energieaudits nach DIN EN 16247 und Sanierungskonzepte nach DIN V 18599, begleiten BEG-, EBN- und EEW-Förderanträge und verifizieren Emissionsberichte im EU ETS 1 in Kooperation mit TÜV Rheinland.

iSFP Sanierungsfahrplan

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) plant die Sanierung Ihres Wohnhauses Schritt für Schritt. Das BAFA fördert ihn mit 50 % des Honorars (bis 650 € im Ein-/Zweifamilienhaus, bis 850 € im Mehrfamilienhaus) und gewährt +5 % iSFP-Bonus auf spätere Einzelmaßnahmen.

  • Analyse des Ist-Zustands vor Ort
  • Maßnahmen-Roadmap mit Prioritäten
  • 15 % BAFA-Zuschuss je Maßnahme, +5 % iSFP-Bonus auf den Anteil über 30.000 €
  • Begleitung bei Förderanträgen
Wärmeschutz Schallschutz Heizlast

Wärmeschutz · Schallschutz · Heizlast

Wärmeschutznachweis nach GEG, Schallschutznachweis nach DIN 4109, Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 und bedarfsbasierter Energieausweis — normgerecht für Bauantrag, Förderung und Heizungsplanung.

  • Wärmeschutznachweis nach GEG
  • Schallschutznachweis nach DIN 4109
  • Heizlastberechnung nach DIN EN 12831
  • Energieausweis (bedarfsbasiert)
Einzelmaßnahmen Dämmung

Einzelmaßnahmen

Dämmung, Fenster, Heizungstausch und Lüftung: Das BAFA fördert Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle mit 15 % (+5 % iSFP-Bonus), die KfW den Heizungstausch mit 30 bis 80 % — wir planen förderoptimiert und begleiten den Antrag.

  • Heizungsoptimierung / Heizungstausch
  • Dämmung Dach, Fassade, Keller
  • Fenster & Türen
  • BEG-Förderberatung
Neu · Förderrechner für Ihr Zuhause
In 60 Sekunden Ihre mögliche BAFA- & KfW-Förderung berechnen — Heizung, Dämmung, Fenster und iSFP (Stand BEG-Förderung 2026).
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Energieaudit Industrieanlage
Bis zu 3.000 € BAFA-Förderung

Energieaudit DIN EN 16247

Pflicht für Nicht-KMU alle vier Jahre nach § 8 EDL-G, Meldung ans BAFA binnen zwei Monaten (§ 8c Abs. 1 EDL-G); für KMU freiwillig mit 50 % BAFA-Zuschuss, bis 3.000 €. Normkonform nach DIN EN 16247-1 inklusive Vor-Ort-Begehung.

  • Norm-Konformität DIN EN 16247-1 bis -4
  • Gebäude, Prozesse, Transport, Beleuchtung
  • Maßnahmen mit ROI-Berechnung
  • BAFA-fähige Dokumentation
Mehr Infos →
Nichtwohngebäude Energieberatung

EEW-Förderung & Energieberatung

Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 (BAFA EBN Modul 2: 50 %, bis 4.000 €) und Fördermittelberatung zur EEW-Bundesförderung (Module 1–6, bis 60 % Zuschuss) — Sanierungskonzept, Antrag und Verwendungsnachweis aus einer Hand.

  • Nichtwohngebäude aller Nutzungsarten
  • BAFA-förderfähige Beratung
  • Energetisches Sanierungskonzept
  • Fördermittel-Check: BAFA, KfW, BEG & EEW
Mehr Infos →
EU ETS Verifizierung Kraftwerk

EU ETS 1 Verifizierung

Verifizierung von Emissionsberichten und Zuteilungsdatenberichten stationärer Anlagen nach AVR (VO (EU) 2018/2067) — im Team der DAkkS-akkreditierten Prüfstelle TÜV Rheinland. Fristen: verifizierter Bericht bis 31. März, EUA-Abgabe bis 30. September.

  • Stationäre Anlagen Kategorie A–C
  • Kraftwerke, KWK, Industriekessel
  • Zuteilungsdatenberichte (ALDR)
  • Frist: 31. März
EU ETS 2 Emissionshandel Brennstoffe
Start 2028 (verschoben) — Berichtspflichten laufen bereits

EU ETS 2

Der neue EU-Emissionshandel für Brennstoffe in Gebäuden, Verkehr und Kleinindustrie — Start 2028 (VO (EU) 2026/667), Übergang vom BEHG; bis Ende 2027 parallele Berichtspflichten. Pflichtig sind die Inverkehrbringer der Brennstoffe, nicht die Endverbraucher.

  • Betroffenheitsanalyse: nEHS / BEHG → EU ETS 2
  • Überwachungspläne & Emissionsberichte
  • Verifizierungsbegleitung für Brennstofflieferanten
  • Kostenprognose & CO₂-Strategie
Fördermittelrechner · Privat & Gewerbe

Fördermittelrechner: Wie viel Zuschuss bekommen Sie für Ihre Sanierung?

Maßnahme wählen, Kosten einstellen, Boni antippen — Ihre mögliche BAFA- & KfW-Förderung in Echtzeit berechnen. Kostenlos und unverbindlich, gültig deutschlandweit — für Ihr Zuhause und Ihr Unternehmen.

Stand: BEG-Förderung 2026. Der Rechner bildet die aktuell geltenden Fördersätze von BAFA und KfW ab; Boni und Kostengrenzen sinken ab Februar 2027 halbjährlich. Maßgeblich sind die offiziellen Richtlinien (BAFA · KfW) — Angaben ohne Gewähr.
1 Was planen Sie?
2 Geplante Investition
28.000EUR
5.000 €300.000 €
Betroffene Wohneinheiten
Anzahl der WE, die diese Maßnahme betrifft — erhöht den Kostendeckel.
1
3 Ihre Boni
Ihr Förder-Check
Geschätzter Zuschuss
0EUR
Förderquote 30 %

Unverbindlich · Antwort innerhalb 48 h

Unverbindliche Ersteinschätzung auf Basis der BEG-Förderung (BAFA / KfW, Stand 2026). Maßgeblich sind die zum Antragszeitpunkt gültigen Förderrichtlinien — genau das prüfen wir für Sie.

1 Welche Beratung planen Sie?
2 Ihre Jahresenergiekosten
3 Anzahl Standorte
Standorte für das Energieaudit
Cluster-Effekte nicht berücksichtigt.
1
Gesamthonorar ca. (netto)
1.850EUR
1 Standort × 2 Tage × 925 €/Tag — excl. Reisekosten
Ihr Förder-Check · Gewerbe
Geschätzter BAFA-Zuschuss
0EUR
Förderquote 50 %
+ BEG EM (Investition)
0EUR
Förderquote 15 %

Unverbindlich · Antwort innerhalb 48 h

Antragsberechtigt: KMU, Kommunen & Gemeinnützige sowie Nicht-KMU mit höchstens 500.000 kWh/Jahr. EBN-Richtlinie vom 13.12.2024, gültig bis 31.12.2026 — maßgeblich sind die Förderbestimmungen zum Antragszeitpunkt.

Investitionen geplant? EEW Module 1–6
Bis zu 60 % Zuschuss auf Anlagen, Prozesswärme, Messtechnik & Elektrifizierung — Förderfähigkeit in 60 Sekunden prüfen.
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Häufige Fragen zur Sanierungsförderung

Wie hoch ist die Förderung für einen Heizungstausch 2026?

Über die KfW-Heizungsförderung (Zuschuss Nr. 458) erhalten Sie 30 % Grundförderung. Mit Klimageschwindigkeitsbonus (+16 %, sinkt ab 2027) und gestaffeltem Einkommensbonus (+40/30/10 % je nach zu versteuerndem Einkommen, Familien: −10.000 € aufs anrechenbare Einkommen) sind je nach Einkommen 46 bis 80 % Zuschuss möglich — bei max. 28.000 € förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit also bis zu 22.400 €. (Stand: BEG-Förderung 2026.)

Was bringt der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Der iSFP wird mit 50 % des Honorars bezuschusst (bis 650 € im Ein-/Zweifamilienhaus, bis 850 € im Mehrfamilienhaus). Zusätzlich sichert er Ihnen den iSFP-Bonus von +5 % auf spätere Einzelmaßnahmen — der Bonus gilt für den Investitionsanteil oberhalb der ohne iSFP geltenden Höchstgrenze (Einfamilienhaus: über 30.000 €) — und verdoppelt den Kostendeckel auf 60.000 € (1. WE), 30.000 € (WE 2–6) bzw. 15.000 € (ab 7. WE).

Welche Förderung gibt es für Dämmung und neue Fenster?

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung von Dach, Fassade oder Keller sowie Fenster und Türen) fördert das BAFA mit 15 % Zuschuss; der iSFP-Bonus bringt +5 % auf den Investitionsanteil über 30.000 €. Förderfähig sind pro Jahr 30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die WE 2–6 und je 8.000 € ab der 7. WE; mit iSFP verdoppelt sich der Deckel auf 60.000 / 30.000 / 15.000 € je WE-Stufe.

Sanierungsförderung berechnen – alle Details & Anleitung →
Energie Impulse Logo

M.Sc.
Abdalla
Sarsour-Siegert

Als TÜV-Auditor im EU ETS 1 (in Kooperation mit TÜV Rheinland) und Energietechnik-Ingenieur verbinde ich akkreditierte Verifizierungskompetenz für stationäre Verbrennungsanlagen mit industrieller Praxiserfahrung.

Mein Schwerpunkt liegt auf Energieberatung für Privat und Gewerbe, der Verifizierung von Emissionsberichten sowie der Vorbereitung von Unternehmen auf den neuen EU ETS 2.

Gelisteter Energieeffizienz-Experte bei BAFA und KfW (Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes), Master of Science Energietechnik (RWTH Aachen). Deutschlandweit tätig, Büro in Köln-Nippes.

Erstgespräch anfragen →
Porträt von M.Sc. Abdalla Sarsour-Siegert, Energietechnik-Ingenieur und TÜV-Auditor EU ETS 1

Ihr Energieberater in
Köln & Umgebung

Als Ingenieurbüro mit Sitz in Köln-Nippes bieten wir geförderte Vor-Ort-Energieberatung für Wohn- und Nichtwohngebäude — als bei BAFA und KfW gelisteter Energieeffizienz-Experte, herstellerneutral und ohne Produktverkauf.

Ob Einfamilienhaus in Lindenthal, Mehrfamilienhaus in Nippes oder Gewerbeobjekt im Kölner Norden: Kurze Wege bedeuten schnelle Termine für die verpflichtende Vor-Ort-Begehung — in ganz Köln und im Rheinland.

Nippes Longerich Ehrenfeld Lindenthal Sülz Deutz Kalk Mülheim Porz Chorweiler Rodenkirchen Leverkusen Bergisch Gladbach Hürth Frechen Pulheim Brühl

Energie Impulse · Osteratherstr. 7, 50739 Köln
+49 221 75905830 · beratung@energie-impulse.com

Erstgespräch anfragen → Förderung berechnen →
Energieberatung Köln — Kölner Dom und Rheinufer bei Sonnenuntergang

Betriebliche Energieberatung für Gewerbe & Industrie in Köln

Für Kölner Unternehmen ist die betriebliche Energieberatung unser zweites Standbein: Wir erstellen Energieaudits nach DIN EN 16247 für Nicht-KMU, begleiten Förderanträge im Programm Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) und entwickeln Sanierungskonzepte für Betriebs- und Produktionshallen, Bürogebäude und Nichtwohngebäude — im Kölner Norden, in Ehrenfeld und Deutz ebenso wie in den Gewerbegebieten entlang des Rheins. Als TÜV-Auditor unterstützen wir energieintensive Industriebetriebe zusätzlich bei der Verifizierung im Emissionshandel (EU ETS 1 und ETS 2).

Unser Einsatzgebiet reicht über die Stadtgrenze hinaus: Neben ganz Köln beraten wir im gesamten Rheinland und in Nordrhein-Westfalen — von Leverkusen, Bergisch Gladbach und Hürth über Frechen, Pulheim und Brühl bis nach Bonn und ins Bergische Land. Für die verpflichtende Vor-Ort-Begehung kommen wir zu Ihnen; das kostenlose Erstgespräch führen wir auf Wunsch auch digital. So verbinden wir lokale Nähe mit der Erfahrung aus Projekten in ganz NRW.

Was kostet eine Energieberatung in Köln?

Die Kosten hängen von Gebäudegröße und Leistungsumfang ab. Entscheidend ist: Das BAFA fördert die Energieberatung mit 50 % des Honorars. Beim individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) für Wohngebäude sind das bis zu 650 € (Ein-/Zweifamilienhaus) bzw. 850 € (Mehrfamilienhaus), beim Energieaudit nach DIN EN 16247 bis zu 3.000 € und beim Sanierungskonzept für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 bis zu 4.000 €. Im kostenlosen Erstgespräch nennen wir Ihnen einen fördermittel-optimierten Festpreis.

Ist eine Energieberatung 2026 noch sinnvoll?

Ja. Ohne gelisteten Energieeffizienz-Experten lassen sich die BAFA- und KfW-Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude nicht beantragen. Der individuelle Sanierungsfahrplan sichert zusätzlich 5 Prozentpunkte Bonus auf spätere Einzelmaßnahmen und verdoppelt den förderfähigen Kostendeckel; für Unternehmen ist das Energieaudit teils gesetzliche Pflicht. Die Beratung selbst ist zu 50 % gefördert und zahlt sich über die höheren Zuschüsse in der Regel mehrfach aus.

Beraten Sie auch Gewerbe und Industrie in Köln?

Ja. Neben der Wohngebäude-Beratung erstellen wir Energieaudits nach DIN EN 16247, begleiten EEW-Förderanträge und entwickeln Sanierungskonzepte für Betriebe, Hallen und Bürogebäude — inklusive Unterstützung im Emissionshandel für energieintensive Kölner Industrieunternehmen.

Wer muss 2026 ein Energieaudit nach EDL-G durchführen?

Pflichtig sind Unternehmen, die kein KMU sind (§ 8 EDL-G): ab 250 Mitarbeitenden oder über 50 Mio. € Umsatz und über 43 Mio. € Bilanzsumme, inklusive Partner- und verbundener Unternehmen. Sie müssen alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchführen und es innerhalb von zwei Monaten dem BAFA melden (§ 8c Abs. 1 EDL-G); bis 500.000 kWh Jahresverbrauch greift die Bagatellregelung. Die geplante verbrauchsbasierte Schwelle von 2,77 GWh (Kabinettsbeschluss 24.06.2026) ist noch nicht in Kraft.

In welchen Orten rund um Köln sind Sie tätig?

Wir beraten in ganz Köln und im Rheinland — darunter Leverkusen, Bergisch Gladbach, Hürth, Frechen, Pulheim, Brühl und Bonn — sowie deutschlandweit für überregionale Projekte.

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Für Energieberatung, Emissionshandel oder industrielle Gutachten. Angebot innerhalb von 48 h. Kostenloses Erstgespräch, meist noch am selben Tag.

Telefon +49 221 75905830
Standort Osteratherstr. 7, 50739 Köln · Deutschlandweit tätig
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Angebot innerhalb 48h · Kostenloses Erstgespräch · Keine Weitergabe Ihrer Daten