Querschnittstechnologien
Hocheffiziente Motoren, Pumpen, Ventilatoren und Drucklufterzeuger als Austausch ≥ 5 Jahre alter Bestandsanlagen. Ohne Austausch: Wärmeübertrager für Abwärme, Dämmung, Frequenzumrichter-Nachrüstung.
Nur KMU
Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) bezuschusst Investitionen von Unternehmen aller Größen in sechs Modulen – von Querschnittstechnologien über Prozesswärme aus Erneuerbaren bis zur Elektrifizierung – mit bis zu 60 % für kleine, 50 % für mittlere und 40 % für große Unternehmen (Modul 2). Der Antrag beim BAFA muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Die Energieberatung für Nichtwohngebäude (EBN) fördert das BAFA mit 50 % des Honorars, bis 4.000 € je Gebäude.
Unternehmensgröße, Technologie und Investitionssumme wählen — der Rechner zeigt sofort den möglichen BAFA-Zuschuss aus der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (EEW) und eine Förderfähigkeits-Ampel. Quoten, Deckel und CO₂-Logik nach dem EEW-Programm des BAFA. Unverbindlich, in 60 Sekunden.
Die EEW besteht aus sechs Modulen: Querschnittstechnologien (1), Prozesswärme aus erneuerbaren Energien (2), Mess-, Steuer- und Regelungstechnik samt Energiemanagement-Software (3), Optimierung von Anlagen und Prozessen (4), Transformationsplan (5) und Elektrifizierung kleiner Unternehmen (6). Der Zuschuss wird beim BAFA beantragt; alternativ ist ein zinsverbilligter KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss möglich. Quoten nach Unternehmensgröße — Stand: Merkblatt Version 7.3 (Mai 2025); Glossar aktualisiert zum 01.04.2026 (redaktionell, ohne inhaltliche Änderungen); Seite geprüft im Oktober 2026.
Hocheffiziente Motoren, Pumpen, Ventilatoren und Drucklufterzeuger als Austausch ≥ 5 Jahre alter Bestandsanlagen. Ohne Austausch: Wärmeübertrager für Abwärme, Dämmung, Frequenzumrichter-Nachrüstung.
Nur KMUSolarkollektoren, Wärmepumpen, Geothermie und KWK (Solar/Geo) — die höchsten Quoten im Programm. Biomasse-Feuerung mit eigener Staffel (20–40 %).
Alle UnternehmensgrößenMesstechnik, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software inkl. Personalschulung — die Datenbasis für jedes Energiemanagement.
Alle UnternehmensgrößenBasis (nur KMU): Anlagentausch aus Technologieliste, ≥ 15 % Endenergie-Einsparung, KU 15 / MU 10 %. Premium (technologieoffen, mit Einsparkonzept): bis 45 % + Dekarbonisierungsbonus bis +10 Punkte.
Premium: alle GrößenIhr Fahrplan zur Treibhausgasneutralität: Bilanz, Zielpfad und konkreter Maßnahmenkatalog. Antrag über den Förderwettbewerb (VDI/VDE) — Beratungsleistungen dürfen erst nach Zuwendungsbescheid beauftragt werden.
Alle UnternehmensgrößenFossile Bestandsanlagen (Gas, Öl, Kohle) durch rein elektrische Neuanlagen ersetzen oder umrüsten — vom Backofen bis zum Gabelstapler. Höchste Effizienzklasse erforderlich, sofern die Anlage unter die EU-Energieverbrauchskennzeichnung fällt.
Nur kleine UnternehmenDie Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) fördert das BAFA mit 50 % des Honorars: Modul 1 Energieaudit nach DIN EN 16247 bis 3.000 €, Modul 2 Sanierungskonzept nach DIN V 18599 bis 850 / 2.500 / 4.000 € je nach Nettogrundfläche, Modul 3 Contracting-Orientierungsberatung bis 3.500 € (Jahresenergiekosten bis 300.000 €) bzw. 5.000 €. Der Antrag muss vor Vertragsabschluss gestellt werden (BAFA – Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme; EBN-Richtlinie vom 13.12.2024, gültig bis 31.12.2026 — maßgeblich sind die Bestimmungen zum Antragszeitpunkt).
Systematische Analyse aller Energieflüsse — Pflichterfüllung für Nicht-KMU, Einsparkompass für alle anderen. Gefördert für KMU, Kommunen, gemeinnützige Einrichtungen und Nicht-KMU mit höchstens 500.000 kWh Jahresverbrauch; Antrag vor Vertragsabschluss.
Energetisches Sanierungskonzept oder Neubau-Begleitung Richtung Effizienzgebäude — Bestand ab 10 Jahren oder Neubau mit Effizienzgebäude-Ziel, je Gebäude alle 4 Jahre förderfähig.
Neutrale Orientierungsberatung zur Vorbereitung eines Energiespar-Contractings — inklusive Wirtschaftlichkeitsabschätzung.
Der EEW-Antrag wird vor Vorhabenbeginn elektronisch beim BAFA gestellt — als Vorhabenbeginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Die häufigste Ursache für verlorene Förderung ist der zu frühe Vertragsabschluss. So läuft es richtig:
Wir prüfen Förderfähigkeit und wählen das passende Modul. Planungsleistungen dürfen jetzt schon beauftragt werden — Liefer- und Leistungsverträge noch nicht! (Ausnahme Modul 5: dort auch Planung erst nach Bescheid.)
Antrag elektronisch beim BAFA (Modul 5: VDI/VDE). Nach der Antragstellung dürfen Verträge geschlossen werden — aber nur mit aufschiebender oder auflösender Bedingung. Geleistet wird noch nichts.
Mit dem Bescheid beginnt der Bewilligungszeitraum: 36 Monate für die Umsetzung, 48 Monate bei Vorhaben mit Dekarbonisierungsbonus. Erst jetzt dürfen Bestandsanlagen entsorgt oder verkauft werden.
Spätestens 3 Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums beim BAFA einreichen — inklusive Nachweis über Entsorgung oder Verkauf der Altanlagen. Wir bereiten alles vor.
Nach Prüfung zahlt das BAFA den Zuschuss aus. Die geförderten Anlagen müssen mindestens 3 Jahre zweckentsprechend am Standort betrieben werden.
Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) bezuschusst investive Maßnahmen, die Energiebedarf, Ressourcenverbrauch oder Treibhausgas-Emissionen senken. Sie ist in sechs Module gegliedert — von Querschnittstechnologien über Prozesswärme aus Erneuerbaren bis zur Elektrifizierung. Der Zuschuss wird beim BAFA beantragt; alternativ ist ein zinsverbilligter Kredit mit Tilgungszuschuss über die KfW möglich.
Nutzen Sie den EEW-Förderrechner oben auf dieser Seite: Vorhaben (Modul 1–6), Unternehmensgröße und Investitionssumme wählen — Sie sehen den möglichen BAFA-Zuschuss in Echtzeit samt Förderfähigkeits-Ampel. Grundlage sind die geprüften Quoten und Deckel des EEW-Merkblatts V7.3 (Zuschuss = Förderquote × förderfähige Kosten, gedeckelt auf 200.000 € bei Modul 1/6 bzw. 20 Mio. €; bei Modul 4 Premium zusätzlich der CO₂-Förderdeckel). Unverbindliche Schätzung — die finale Höhe ergibt die Einzelfallprüfung.
Je nach Modul und Unternehmensgröße: Modul 1 (Querschnittstechnologien, nur KMU) 20–25 %. Modul 2 (Prozesswärme aus Erneuerbaren) bis 60 % für kleine Unternehmen. Modul 3 (Messtechnik, Sensorik, Energiemanagement-Software) 25–45 %. Modul 4 Basisförderung (nur KMU) 10–15 %, Premiumförderung bis 45 % plus bis zu 10 Prozentpunkte Dekarbonisierungsbonus. Modul 6 (Elektrifizierung kleiner Unternehmen) 33 %.
Vor Vorhabenbeginn — als Beginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Nur Planungsleistungen dürfen vorher beauftragt werden (Ausnahme Modul 5: dort erst nach Zuwendungsbescheid). Nach Antragstellung dürfen Verträge mit aufschiebender oder auflösender Bedingung geschlossen werden; umgesetzt werden darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids.
Die Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 (BAFA EBN Modul 2) wird mit 50 % des Beratungshonorars bezuschusst — je nach Nettogrundfläche bis 850 € (unter 200 m²), 2.500 € (200–500 m²) oder 4.000 € (über 500 m²). Gefördert werden Bestandsgebäude ab 10 Jahren sowie Neubauten mit Effizienzgebäude-Ziel, je Gebäude maximal einmal alle 4 Jahre.
Ein Aufschlag von 5 bis 10 Prozentpunkten auf die Förderquote der Modul-4-Premiumförderung für Vorhaben zur außerbetrieblichen Abwärmenutzung, zur Elektrifizierung von Prozessen sowie zur Nutzung oder Erzeugung von erneuerbarem bzw. CO₂-armem Wasserstoff. Zu beachten ist der CO₂-Förderdeckel: maximal 1.600 €, 2.200 € bzw. 2.600 € Zuschuss je eingesparter Tonne CO₂ pro Jahr (große, mittlere, kleine Unternehmen).
Ja — über Modul 2 (Prozesswärme, 40 %), Modul 3 (Messtechnik und Software, 25 %) und die Modul-4-Premiumförderung (bis 25 % auf Investitionsmehrkosten plus Dekarbonisierungsbonus). Ausschließlich KMU vorbehalten sind Modul 1 und die Modul-4-Basisförderung; Modul 6 gilt nur für kleine Unternehmen.
Maßgeblich ist die EU-Empfehlung 2003/361/EG: Kleine Unternehmen haben weniger als 50 Beschäftigte und höchstens 10 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme, mittlere weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme. Partner- und verbundene Unternehmen werden mitgerechnet. Alles darüber gilt als großes Unternehmen (Nicht-KMU) — mit den niedrigeren EEW-Quoten und ohne Zugang zu Modul 1, Modul 4 Basis und Modul 6.
Das BAFA übernimmt 50 % des Beratungshonorars: Modul 1 Energieaudit nach DIN EN 16247 bis 3.000 € (bei Energiekosten über 10.000 € netto im Jahr, sonst 600 €), Modul 2 Sanierungskonzept nach DIN V 18599 bis 850 / 2.500 / 4.000 € je nach Nettogrundfläche, Modul 3 Contracting-Orientierungsberatung 3.500 € bei Jahresenergiekosten bis 300.000 €, sonst 5.000 €. Beim Energieaudit antragsberechtigt sind KMU, Kommunen, gemeinnützige Einrichtungen und Nicht-KMU mit höchstens 500.000 kWh Jahresverbrauch; der Antrag muss vor Vertragsabschluss gestellt werden.
Kostenloses Erstgespräch — meist noch am selben Tag. Festpreisangebot innerhalb von 48 Stunden, inklusive Modul-Empfehlung und Fristenplan.