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Energieaudit DIN EN 16247 — Vor-Ort-Begehung einer Industrieanlage
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DIN EN 16247 · § 8 EDL-G · BAFA EBN Modul 1

Energieaudit. Pflicht erfüllen. Potenziale heben.

Das Energieaudit nach DIN EN 16247 ist für Nicht-KMU gesetzliche Pflicht — und für alle anderen der schnellste Weg zu belastbaren Einsparpotenzialen. Wir auditieren normkonform, sichern Ihre Fristen und holen die BAFA-Förderung für Sie heraus.

50%
BAFA-Förderquote auf das Beratungshonorar
3.000
Maximaler Zuschuss (EBN Modul 1)
4Jahre
Pflichtintervall für Nicht-KMU (§ 8 EDL-G)
2Monate
Meldefrist beim BAFA nach Pflichtaudit-Abschluss

Sind Sie audit­pflichtig?

Drei Fragen, 60 Sekunden — und Sie wissen, ob für Ihr Unternehmen die Auditpflicht nach § 8 EDL-G greift, die EnMS-Pflicht nach § 8 EnEfG gilt oder ob Sie sich das freiwillige Audit vom BAFA bezuschussen lassen können.

01
Rechtssicher eingeordnet
KMU-Definition nach EU-Empfehlung 2003/361/EG — Mitarbeitende, Umsatz und Bilanzsumme korrekt bewertet.
02
Fristen im Blick
4-Jahres-Intervall, 2-Monats-Meldepflicht und Bußgeldrisiko bis 50.000 € (§ 12 EDL-G) — wir sichern Ihre Termine.
03
Förderung mitgedacht
Wo keine Pflicht besteht, prüfen wir direkt den BAFA-Zuschuss von 50 % auf das Beratungshonorar.

Energieaudit-Pflicht 2026:
neue EDL-G-Schwelle & Frist

Ob Ihr Unternehmen 2026 ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 (Ausgabe 2022) durchführen muss, hängt heute von der Unternehmensgröße ab — künftig soll zusätzlich der Energieverbrauch entscheiden. Betroffen sind vor allem Industrie- und Produktionsbetriebe sowie größere Gewerbe- und Handelsunternehmen. Wir ordnen Ihre Pflicht rechtssicher ein, behalten Ihre Fristen im Blick und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren.

Wer ist heute auditpflichtig?

Nach § 8 EDL-G sind alle Nicht-KMU verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Als Nicht-KMU gilt, wer mindestens 250 Mitarbeitende beschäftigt oder mehr als 50 Mio. € Jahresumsatz und zugleich mehr als 43 Mio. € Bilanzsumme aufweist (EU-Empfehlung 2003/361/EG). Entscheidend: Bei dieser Einstufung zählen Partner- und verbundene Unternehmen anteilig mit — schon eine Konzernmutter oder eine größere Beteiligung kann ein für sich kleines Unternehmen zum Nicht-KMU machen. Wer höchstens 500.000 kWh (0,5 GWh) Jahresverbrauch hat, fällt unter die Bagatellregelung und weist die Pflicht mit einer vereinfachten Erklärung nach. KMU sind nicht verpflichtet — ihr freiwilliges Audit ist mit bis zu 3.000 € BAFA-förderfähig.

Die geplante EDL-G-Schwelle: 2,77 GWh

Die EDL-G-Novelle will die Auditpflicht künftig an den Verbrauch koppeln: Unternehmen mit mehr als 2,77 GWh Gesamtenergieverbrauch pro Jahr sollen dann auditpflichtig werden — unabhängig von ihrer Größe. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 24.06.2026 beschlossen; der Bundestag berät nach der Sommerpause, das Inkrafttreten wird für Ende November 2026 erwartet — bis dahin gilt das alte Recht. Für Unternehmen in diesem Verbrauchsbereich lohnt sich das freiwillige Audit jetzt doppelt, weil es BAFA-gefördert bleibt, solange noch keine Pflicht besteht. Ab 7,5 GWh Jahresverbrauch greift ohnehin die Pflicht zu einem Energie- oder Umweltmanagementsystem nach § 8 EnEfG, das das Energieaudit ersetzt (§ 8c EDL-G) — die Novelle soll diese EnMS-Schwelle auf 23,6 GWh anheben.

Fristen, Meldung & Bußgeld

Das Pflichtaudit ist alle vier Jahre zu wiederholen. Den fertigen Auditbericht müssen Nicht-KMU innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss beim BAFA melden (§ 8c Abs. 1 EDL-G) — unabhängig davon, ob eine Förderung beantragt wurde. Wer die Pflicht oder die Frist versäumt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 € (§ 12 EDL-G). Zum Pflichtaudit gehört zwingend eine Vor-Ort-Begehung nach DIN EN 16247-1; wir übernehmen Fristenkontrolle, Begehung und Meldung im Rahmen der Auditbegleitung.

Unsicher, in welche Kategorie Sie fallen? Der Pflicht-Check oben ordnet Sie in 60 Sekunden ein — inklusive verbundener Unternehmen. Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir Ihre EDL-G-Einstufung anschließend verbindlich.

Pflicht oder freiwillig —
wir begleiten beide Wege

§ 8 EDL-G · Pflichtaudit

Nicht-KMU

Unternehmen mit ≥ 250 Mitarbeitenden oder > 50 Mio. € Jahresumsatz und > 43 Mio. € Bilanzsumme sind gesetzlich verpflichtet.

  • Alle 4 Jahre Energieaudit nach DIN EN 16247-1
  • Meldung des Auditberichts beim BAFA binnen 2 Monaten (§ 8c Abs. 1 EDL-G)
  • Bagatellregelung: < 500.000 kWh/Jahr → vereinfachte Erklärung, Audit sogar förderfähig
  • Alternative: Energiemanagementsystem nach § 8c EDL-G
Bußgeld bis 50.000 € bei Verstoß gegen die Auditpflicht (§ 12 EDL-G)
BAFA EBN Modul 1 · Freiwillig & gefördert

KMU & Gemeinnützige

Kleine und mittlere Unternehmen, Kommunen und gemeinnützige Organisationen erhalten 50 % BAFA-Zuschuss auf das Audit-Honorar.

  • KMU: < 250 Mitarbeitende, ≤ 50 Mio. € Umsatz oder ≤ 43 Mio. € Bilanzsumme
  • Kommunen, Landkreise und Gemeindeverbände
  • Sozial-, Gesundheits- und Kultureinrichtungen
  • Nicht-KMU mit Jahresenergieverbrauch < 500.000 kWh
✓ Bis zu 3.000 € BAFA-Zuschuss auf das Beratungshonorar
EDL-G-Novelle auf dem Weg: Das Bundeskabinett hat die Novelle am 24.06.2026 beschlossen; der Bundestag berät nach der Sommerpause, das Inkrafttreten wird für Ende November 2026 erwartet. Die Auditpflicht soll künftig an den Energieverbrauch ab 2,77 GWh/Jahr gekoppelt werden — unabhängig von der Unternehmensgröße; die Schwelle für die EnMS-Pflicht soll von 7,5 auf 23,6 GWh steigen. Viele KMU mit mittlerem Verbrauch würden damit erstmals pflichtig. Noch gilt das alte Recht — wer jetzt freiwillig auditiert, sichert sich die BAFA-Förderung, solange sie noch möglich ist. (Stand: Kabinettsbeschluss, Gesetzgebungsverfahren läuft)

Wir durchleuchten jeden Energiefluss

Die Vor-Ort-Begehung ist Pflichtbestandteil der Norm. Analysiert werden alle relevanten Verbraucher — vom Gebäude bis zum Fuhrpark.

Gebäude
Hülle, Heizung, Klima, Warmwasser und Beleuchtung — der Grundverbrauch jedes Standorts.
Prozesse & Anlagen
Produktionsanlagen, Prozesswärme und -kälte — wo in der Fertigung die Energie wirklich bleibt.
Querschnitts­technologien
Druckluft, Pumpen, Lüftung, Kälte und Motoren — die typischen versteckten Großverbraucher.
Transport
Fuhrpark und innerbetriebliche Logistik — nach Norm Teil des Gesamtenergieverbrauchs.
Nutzerverhalten
Betriebszeiten, Lastprofile und Organisation — oft das günstigste Einsparpotenzial.

In 5 Schritten zum
fertigen Energieaudit

Vom Förderantrag bis zum normkonformen Bericht — wir steuern den gesamten Prozess und sichern Förderung wie Fristen ab.

1
Vor dem Start

BAFA-Antrag stellen

Antrag im BAFA-Förderportal vor Vertragsabschluss einreichen und Zuwendungsbescheid abwarten — oder Vertrag mit aufschiebender Bedingung schließen (Vorlage von uns), wenn es schnell gehen muss.

2
Vorbereitung

Datenerhebung

Auftaktgespräch, Festlegung des Prüfumfangs und Erfassung aller Energieverbräuche, Energieträger und Kosten der letzten 3 Jahre.

3
Kernstück der Norm

Vor-Ort-Begehung

Pflichtbestandteil nach DIN EN 16247-1: Begehung von Gebäuden, Prozessen, Querschnittstechnologien, Beleuchtung und Transport — inklusive Messungen, wo nötig.

4
Ergebnis

Auditbericht & Maßnahmenplan

Normkonformer Bericht mit priorisierten Maßnahmen, Einsparpotenzialen und Wirtschaftlichkeitsberechnung (ROI). Abschlussbesprechung mit Ihrem Team.

⚠ Pflichtaudit: Meldung beim BAFA binnen 2 Monaten — übernehmen wir
5
Abschluss

Verwendungsnachweis & Auszahlung

Bei geförderten Audits: Verwendungsnachweis innerhalb von 3 Monaten beim BAFA einreichen. Nach Prüfung wird der Zuschuss direkt an Sie ausgezahlt.

Förderung im Detail

Gefördert wird das Beratungshonorar des Energieauditors — Eigenleistungen und Investitionen sind nicht förderfähig. Grundlage: EBN-Richtlinie vom 13.12.2024 (gültig ab 01.01.2025). Stand: Juni 2026.

Antragstellergruppe Förderquote Höchstbetrag
KMU, Kommunen & Gemeinnützige Jahresenergiekosten > 10.000 € netto
50 %
3.000 €
KMU, Kommunen & Gemeinnützige Jahresenergiekosten ≤ 10.000 € netto
50 %
600 €
Nicht-KMU mit < 500.000 kWh/Jahr Bagatellschwellen-Regelung
50 %
3.000 €
Antrag vor Vertragsabschluss
Seit 01.01.2025: Erst Antrag stellen, dann beauftragen. Alternativ zulässig: Vertrag mit aufschiebender Bedingung — er wird erst mit dem Zuwendungsbescheid wirksam (EBN Nr. 7.2, Vorlage auf Anfrage).
Vorauszahlung & Direktauszahlung
Seit 01.04.2025 zahlen Sie das Honorar vollständig unbar voraus — der BAFA-Zuschuss wird danach direkt an Sie ausgezahlt.
Wiederholte Förderung
Erneute Förderung frühestens 4 Jahre nach dem letzten Auszahlungsdatum — deckungsgleich mit dem gesetzlichen Pflichtintervall.
Nicht kumulierbar
Keine Kombination mit anderen Bundesberatungsprogrammen für dieselbe Maßnahme. Die Kumulierungsgrenzen der jeweiligen Förderprogramme sind zu beachten.
0 %
BAFA-Zuschuss auf das Audit-Honorar
0
Maximale Förderung je Audit
0 h
Bis zu Ihrem Angebot nach Erstgespräch
0
Die Norm, nach der wir auditieren — Teil 1 bis 4

Energieaudit: Alles Wichtige
auf einen Blick

Wer ist zum Energieaudit nach EDL-G verpflichtet?

Alle Nicht-KMU — Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitenden oder mehr als 50 Mio. € Jahresumsatz und mehr als 43 Mio. € Bilanzsumme — müssen nach § 8 EDL-G alle 4 Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen. Verstöße werden mit Bußgeldern bis zu 50.000 € geahndet (§ 12 EDL-G). KMU sind nicht verpflichtet, können das Audit aber freiwillig mit bis zu 3.000 € BAFA-Förderung durchführen.

Wie hoch ist die BAFA-Förderung für das Energieaudit?

Das BAFA fördert das Beratungshonorar mit 50 %. Bei Jahresenergiekosten über 10.000 € netto beträgt der Höchstbetrag 3.000 €, bei Energiekosten bis 10.000 € maximal 600 €. Antragsberechtigt sind KMU, Kommunen und gemeinnützige Einrichtungen sowie Nicht-KMU mit einem Jahresenergieverbrauch von höchstens 500.000 kWh.

Muss der BAFA-Antrag vor dem Audit gestellt werden?

Ja. Seit 01.01.2025 muss der Antrag vor Vertragsabschluss mit dem Energieberater im BAFA-Förderportal gestellt und der Zuwendungsbescheid abgewartet werden. Alternativ ist ein Vertragsabschluss mit aufschiebender Bedingung zulässig: Der Vertrag wird erst wirksam, wenn der Zuwendungsbescheid erteilt ist (EBN-Richtlinie Nr. 7.2). Ein vorzeitiger Vorhabenbeginn ohne diese Bedingung führt zum Förderverlust.

Was wird beim Energieaudit nach DIN EN 16247 analysiert?

Das Energieaudit erfasst alle Energieflüsse des Unternehmens: Gebäude (Hülle, Technik, Beleuchtung), Produktionsprozesse und Anlagen, Querschnittstechnologien wie Druckluft, Pumpen und Kälte, Transport und Fuhrpark sowie das Nutzerverhalten. Eine Vor-Ort-Begehung ist nach DIN EN 16247-1 verpflichtend. Ergebnis ist ein normkonformer Auditbericht mit priorisierten Maßnahmen und Wirtschaftlichkeitsberechnung.

Welche Frist gilt nach Abschluss des Pflichtaudits?

Nicht-KMU müssen den fertiggestellten Auditbericht innerhalb von 2 Monaten nach Abschluss beim BAFA melden (§ 8c Abs. 1 EDL-G). Diese Meldepflicht gilt unabhängig davon, ob eine Förderung beantragt wurde. Wir übernehmen die Meldung für unsere Kunden im Rahmen der Auditbegleitung.

Wird die Energieaudit-Pflicht auf weitere Unternehmen ausgeweitet?

Die EDL-G-Novelle soll die Auditpflicht künftig an den Energieverbrauch koppeln: Alle Unternehmen mit mehr als 2,77 GWh Gesamtenergieverbrauch pro Jahr sollen auditpflichtig werden — unabhängig von der Unternehmensgröße; die Schwelle für die Energiemanagement-Pflicht soll zugleich von 7,5 auf 23,6 GWh steigen. Stand: Kabinettsbeschluss vom 24.06.2026, Bundestagsberatung nach der Sommerpause, Inkrafttreten voraussichtlich Ende November 2026 — noch gilt das alte Recht. Für KMU in diesem Verbrauchsbereich lohnt sich das freiwillige Audit jetzt doppelt: Solange keine Pflicht besteht, ist es BAFA-förderfähig.

Ab welchem Energieverbrauch bin ich 2026 auditpflichtig?

Heute richtet sich die Energieaudit-Pflicht nach der Unternehmensgröße: Nicht-KMU — ab 250 Mitarbeitenden oder über 50 Mio. € Umsatz und 43 Mio. € Bilanzsumme, inklusive Partner- und verbundener Unternehmen (EU-Empfehlung 2003/361/EG) — sind nach § 8 EDL-G auditpflichtig; bei höchstens 500.000 kWh Jahresverbrauch greift die Bagatellregelung. Die EDL-G-Novelle (Kabinettsbeschluss 24.06.2026, Inkrafttreten voraussichtlich Ende November 2026) will die Pflicht zusätzlich an 2,77 GWh Gesamtverbrauch koppeln — unabhängig von der Größe; ab 7,5 GWh gilt die Energiemanagement-Pflicht nach § 8 EnEfG (Schwelle soll auf 23,6 GWh steigen), noch gilt das alte Recht. Wir prüfen Ihre EDL-G-Einstufung rechtssicher, auch für verbundene Unternehmen, und begleiten Sie fristgerecht durch das Energieaudit nach DIN EN 16247.

Audit
anfragen

Kostenloses Erstgespräch — meist noch am selben Tag. Festpreisangebot innerhalb von 48 Stunden, inklusive Förder-Check und Fristenplan.

Standort Osteratherstr. 7, 50739 Köln · Deutschlandweit tätig
Angebot in 48 h · Keine Weitergabe Ihrer Daten
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