Energieberatung & Engineering aus Köln

Energieaudit
DIN 16247

Analyse. Bewertung. Optimierung – mit Ingenieurkompetenz.
Systematische Energieanalyse für Industrie, Gewerbe und Nichtwohngebäude – normkonform, wirtschaftlich und förderfähig.

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Energieaudit DIN 16247

Worum geht es beim Energieaudit DIN EN 16247-1?


Ein Energieaudit nach DIN EN 16247 ist eine systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und -verbrauchs in Ihrem Unternehmen oder eines spezifischen Prozesses z.B. in Ihrer Produktionskette​. Wird das gesamte Unternehmen auditiert, betrachten wir dabei alle Bereiche: Gebäude, technische Anlagen, Produktionsprozesse und Transport, sofern relevant. Das Audit entspricht den Anforderungen des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) und ist für große Unternehmen (Nicht-KMU) gesetzlich alle 4 Jahre Pflicht​.

Wer ist von der Energieaudit-Pflicht betroffen?


Von der Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1 sind alle Unternehmen betroffen, die gemäß EU-Definition als Nicht-KMU gelten. Das betrifft Unternehmen, die:

  • mindestens 250 Mitarbeiter beschäftigen oder
  • einen Jahresumsatz von über 50 Millionen Euro und zugleich eine Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro aufweisen.

Bei Unternehmensgruppen ist besondere Sorgfalt erforderlich:
Auch Unternehmen, die auf den ersten Blick die Kriterien eines KMU erfüllen, können dennoch auditpflichtig sein, wenn sie in einem Konzernverbund, einer Holding-Struktur oder über Beteiligungen mit anderen Unternehmen verbunden sind. In solchen Fällen muss geprüft werden, ob es sich um Partnerunternehmen oder verbundene Unternehmen im Sinne der KMU-Definition handelt.


Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Auditpflicht gemäß § 8 EDL-G zu klären – insbesondere bei komplexen Beteiligungsverhältnissen oder Unsicherheiten zur Einordnung.

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Wer ist von der Energieaudit-Pflicht befreit?


Unternehmen, die bereits ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein validiertes Umweltmanagementsystem nach EMAS (Verordnung (EG) Nr. 1221/2009) eingeführt haben, sind gemäß § 8 EDL-G von der Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1 befreit.
Gerne prüfen wir für Sie, ob Ihr Unternehmen unter diese Ausnahmeregelung fällt – oder ob ein Audit notwendig ist.


Auch als mittelständisches Unternehmen profitieren Sie davon: Im Rahmen des Audits ermitteln unsere Experten den aktuellen Energieverbrauch Ihrer Organisation, decken ineffiziente Verbräuche auf und identifizieren Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz. Am Ende erhalten Sie einen ausführlichen Audit-Bericht mit einer Aufstellung aller empfohlenen Maßnahmen zur Energieeinsparung und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen.

Maximal mögliche Fördermittel


Kleine und mittlere Unternehmen können für ein Energieaudit attraktive Zuschüsse erhalten. Über die BAFA-Bundesförderung (Modul 1) sind derzeit 50 % der Auditkosten förderfähig. Konkret beträgt der Zuschuss maximal 3.000 € (bei jährlichen Energiekosten > 10.000 €)​. Liegen die Energiekosten Ihres Betriebs unter 10.000 € pro Jahr, ist ein kleineres Audit vorgesehen mit bis zu 600 € Zuschuss​. (Hinweis: Vor August 2024 lag die Förderung sogar bei 80 % bis max. 6.000 €​; die aktuellen Konditionen wurden angepasst.)


Wichtig: Unternehmen, die gesetzlich zum Audit verpflichtet sind (Nicht-KMU), können keine BAFA-Förderung erhalten​ – die Förderung zielt auf freiwillige Audits ab. Unsere Beratung hilft Ihnen auch hier: Wir prüfen Ihre Förderfähigkeit und übernehmen auf Wunsch die Antragstellung.


Aktuelle Informationen können Sie jederzeit der offiziellen BAFA-Website für Energieaudits entnehmen:
https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieaudit/energieaudit_node.html

A textile factory worker inspects spools of thread on modern industrial machinery.

Ablauf eines Energieaudits nach
DIN 16247

Kostenfreies Erstgespräch

Zu Beginn besprechen wir mit Ihnen die Ziele und den Geltungsbereich des Audits. Welche Standorte, Anlagen und Verbräuche sollen betrachtet werden? Wir informieren über den Ablauf, notwendige Unterlagen und stimmen einen Zeitplan ab.

Daten Sammeln

Anschließend sammeln wir alle erforderlichen Energiedaten. Wir analysieren Ihre Energierechnungen, Zähleraufzeichnungen und Betriebsstunden. Außerdem erheben wir Informationen zu allen relevanten Verbrauchern: Maschinen, Prozessanlagen, Lüftung/Klima, Beleuchtung, IT, etc. Gegebenenfalls installieren wir temporär Messtechnik, um Lastgänge und Verbräuche detailliert zu erfassen.

Vor-Ort-Begehung

Einer unserer Energieauditoren inspiziert Ihre Betriebsstätte. Dabei werden z.B. Produktionsprozesse, Gebäude, Lager und technische Einrichtungen begutachtet. Ziel ist es, sich ein vollständiges Bild zu machen, wie und wo Energie eingesetzt wird. Oft führen wir Interviews mit Ihren Technik-Verantwortlichen, um Abläufe zu verstehen. Sicherheitsunterweisungen und Betriebsabläufe werden selbstverständlich berücksichtigt.

Analyse & Auswertung

Nach der Begehung erfolgt die umfangreiche Datenanalyse. Wir bewerten die Energieflüsse im Unternehmen und identifizieren ineffiziente Bereiche. Dabei nutzen wir die Vorgaben der DIN 16247, um systematisch Einsparpotenziale aufzudecken. Es werden konkrete Energieeinsparmaßnahmen formuliert – von einfachen organisatorischen Änderungen bis hin zu Investitionen in neue Technologien. Jede Maßnahme wird hinsichtlich Einsparwirkung, Kosten und Amortisationszeit eingeschätzt.

Berichtserstellung

Alle Ergebnisse des Audits fließen in einen schriftlichen Energieaudit-Bericht ein. Dieser Bericht entspricht den gesetzlichen Anforderungen: Er enthält u.a. eine Beschreibung des Ist-Zustandes, eine Liste der vorgeschlagenen Maßnahmen mit Wirtschaftlichkeitsberechnung und die energietechnische Ausgangsbilanz.

Abschlussgespräch

Zum Abschluss präsentieren wir Ihnen die Audit-Ergebnisse. Wir erläutern die vorgeschlagenen Effizienzmaßnahmen und Prioritäten. Sie erhalten Gelegenheit, Fragen zu stellen. Auf Wunsch besprechen wir auch einen groben Umsetzungsplan. Damit ist das Audit abgeschlossen – nun können Sie basierend auf diesen Informationen Entscheidungen treffen und nächste Schritte einleiten.

FAQ Energieaudit DIN 16247 (häufig gestellte Fragen)

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Unser Terminbuchungskalender

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