Start Gewerbe & Industrie Energieaudit EEW-Förderung & Energieberatung Sanierungskonzept Emissionshandel Förderrechner Sanierung – Privat & Gewerbe Industrie & Quickchecks Über uns Kundenbereich – Anmeldung Erstgespräch anfragen →
DIN V 18599 · BAFA EBN Modul 2 · Nichtwohngebäude

Energetische Sanierung von Gewerbeimmobilien Sanierungskonzept nach DIN V 18599

Das energetische Sanierungskonzept nach DIN V 18599 — der ingenieurhafte Fahrplan für Industrie, Gewerbe & Kommunen. Das Gewerbe-Pendant zum privaten Sanierungsfahrplan (iSFP).

15–30 %holen Nichtwohngebäude typischerweise an Energiekosten zurück.
dena-ExpertenlisteBAFA-gelistetDIN V 18599Köln · bundesweit
Industriegebäude aus Backstein mit modernen Sprossenfenstern
0%
Senkung der Energiekosten möglich
0%
BAFA-Zuschuss auf die Beratungskosten
bis 0
Förderdeckel je Gebäude (EBN Modul 2)
10–15
Jahre Planungshorizont des Fahrplans
dena-Expertenliste   BAFA-gelistet   DIN V 18599   DIN EN 16247   Köln · bundesweit   herstellerneutraldena-Expertenliste   BAFA-gelistet   DIN V 18599   DIN EN 16247   Köln · bundesweit   herstellerneutral

Wo steht Ihr Gebäude — und was bringt ein Konzept?

Sechs Fragen, kein Formular, keine Datenübertragung. Sie sehen sofort eine ehrliche Diagnose-Ampel, eine geschätzte Einsparspanne und Ihren nächsten Schritt. Die Berechnung läuft ausschließlich in Ihrem Browser.

1 Baujahr / letzte energetische Sanierung
2 Wärmeerzeuger
3 Gebäudehülle (Dach/Fassade/Fenster)
4 Was trifft auf Sie zu? (Mehrfachauswahl)
5 Jährliche Energiekosten (Strom + Wärme)
180.000EUR/a
20.000 €2 Mio €
6 Beheizte Nettogrundfläche (NGF)
5.000
500 m²50.000 m²
Ihre Sanierungs-Diagnose
Dringlichkeit: hoch
Geschätztes Einsparpotenzial p. a. (Mittel der Spanne)
0EUR/a
Spanne: 30.000 – 50.000 €/a

Unverbindliche Orientierung auf Basis Ihrer Angaben und typischer Branchen-Richtwerte. Die „Sanierungspotenzial-Klasse" ist eine eigene Orientierungs-Skala und nicht der amtliche Energieausweis. Ersetzt keine gebäudescharfe Bilanzierung nach DIN V 18599. Förderhöhe nach BAFA EBN Modul 2; Investitionskosten sind nicht enthalten.

Energiekosten heute vs. nach Konzept
Heute100 %
Nach Konzept-Umsetzung75 %
Kostenlos & unverbindlich — keine Daten gespeichert.
🔒 Läuft nur in Ihrem Browser — es wird nichts gesendet.

Drei Gründe, warum Warten das teuerste Szenario ist

Energiepreise bleiben volatil

Strom- und Wärmekosten schwanken stark auf hohem Niveau. Jedes Jahr Sanierungsstau ist Geld, das ungenutzt durch Dach, Fassade und veraltete Technik entweicht. Ein Konzept macht aus Notreparaturen eine planbare Investitionsstrategie.

CO₂-Bepreisung kennt nur eine Richtung

Der nationale Brennstoffemissionshandel (BEHG) steigt weiter, ab 2028 greift der EU-Emissionshandel ETS 2 für Gebäude (Start von 2027 verschoben; Berichtspflichten laufen bereits). Wer fossile Wärme nicht senkt, zahlt jedes Jahr mehr — das Konzept zeigt Ihren Dekarbonisierungspfad samt Kostenfolgen.

Pflichten & Sanierungsstau-Risiko

GEG-Nachrüstpflichten, die EnMS-Pflicht nach EnEfG (ab 7,5 GWh/a) bzw. die Energieaudit-Pflicht nach EDL-G und wachsender ESG-Druck: Ein Konzept bündelt alles in einen prüffähigen Fahrplan — statt teurer Einzelmaßnahmen unter Zeitdruck nach einem Anlagenausfall.

Sanierungspflicht für Gewerbeimmobilien: was gilt für Eigentümer?

Einen pauschalen Sanierungszwang für Bestandsgebäude gibt es in Deutschland nicht — niemand muss seine Gewerbeimmobilie allein wegen ihres Alters energetisch sanieren. Was es gibt, sind konkrete gesetzliche Nachrüst- und Anlasspflichten für einzelne Bauteile und Anlagen sowie audit- und managementbezogene Pflichten für Unternehmen ab bestimmten Größen. Für Eigentümer von Gewerbe- und Industriegebäuden ist deshalb weniger die Frage „muss ich sanieren?" entscheidend als „welche Pflicht trifft mich wann — und wie erfülle ich sie wirtschaftlich?". Genau diese Einordnung leistet ein Sanierungskonzept.

GEG: Nachrüst- und Austauschpflichten

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verlangt unabhängig von einer freiwilligen Sanierung bestimmte Maßnahmen. Heizkessel für flüssige oder gasförmige Brennstoffe, die älter als 30 Jahre sind (Konstanttemperaturkessel), dürfen nicht weiterbetrieben werden; Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind ausgenommen. Zugängliche oberste Geschossdecken über beheizten Räumen sowie zugängliche Wärme- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Bereichen müssen gedämmt sein. Wird ein Bauteil ohnehin in größerem Umfang erneuert — etwa Fassade, Dach oder Fenster —, greifen die energetischen Anforderungswerte des GEG für das geänderte Bauteil. Für neu eingebaute Heizungen gilt zudem die 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien, deren Zeitpunkt im Bestand an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt ist.

Energieaudit und Energiemanagement (EDL-G, EnEfG)

Unabhängig vom Gebäude treffen Unternehmen zwei weitere Pflichten: Nicht-KMU müssen nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) regelmäßig ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchführen und im Vier-Jahres-Zyklus wiederholen. Ab einem Gesamtenergieverbrauch von 7,5 GWh pro Jahr verlangt das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) darüber hinaus ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem sowie die Umsetzung wirtschaftlich sinnvoller Effizienzmaßnahmen. Hinzu kommt die Pflicht, vermeidbare Abwärme zu reduzieren und Daten zu nicht vermeidbarer Abwärme an die staatliche Plattform für Abwärme zu melden. Beide Instrumente decken Einsparpotenziale systematisch auf — ein Sanierungskonzept überführt diese Erkenntnisse in einen priorisierten, förderfähigen Umsetzungsfahrplan mit Wirtschaftlichkeit und Zeithorizont.

CO₂-Preis: der faktische Sanierungstreiber

Auch ohne unmittelbare Sanierungspflicht steigen die Betriebskosten fossil beheizter Gebäude planbar an. Der nationale Brennstoffemissionshandel (BEHG) verteuert Erdgas und Heizöl Jahr für Jahr; ab 2028 werden Gebäude- und Verkehrsbrennstoffe zusätzlich in den EU-Emissionshandel (ETS 2) einbezogen. Wer den fossilen Energiebedarf nicht senkt, zahlt diese Preissteigerung dauerhaft mit — für viele Eigentümer der wirtschaftlich stärkste Grund, den Sanierungspfad frühzeitig zu planen.

Energieausweis, Nachweise und ESG

Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung eines Gebäudes ist nach GEG ein gültiger Energieausweis vorzulegen; Nichtwohngebäude mit mehr als 250 m² Nutzfläche und starkem Publikumsverkehr müssen ihn zusätzlich sichtbar aushängen. Für größere Unternehmen gewinnen ESG- und Nachhaltigkeitsanforderungen an Gewicht, die den energetischen Zustand von Immobilien bewerten — mit wachsender Bedeutung für Finanzierung, Vermietbarkeit und Objektwert. Ein dokumentiertes Sanierungskonzept liefert für diese Anlässe eine belastbare, prüffähige Grundlage und macht den energetischen Stand des Gebäudes nachvollziehbar.

Ein energetisches Sanierungskonzept nach DIN V 18599 bündelt diese Anforderungen in einem prüffähigen Fahrplan: Es zeigt, welche Pflicht wann greift, welche Maßnahme sich rechnet und welche Förderung sie trägt. So werden aus verstreuten Einzelpflichten geordnete, geförderte Investitionen. Im kostenlosen Erstgespräch ordnen wir Ihre Situation ein — der Quickcheck liefert vorab eine erste Diagnose.

Durchschnittliche Einsparung nach Sanierung

Belegte Mittelwerte aus Studien zur energetischen Sanierung im Nichtwohn-, Gewerbe- und Industriebestand. „Weiter wie bisher" = heutiges Niveau (100 %); „Mit Konzept" = typisches Niveau nach umgesetzter Sanierung.

Energiekosten pro Jahr

Anteil der heutigen Energiekosten
Weiter wie bisher
Mit Konzept
Ø −30 %weniger Energiekosten p. a.
(typische Spanne 20–40 %)

CO₂-Emissionen pro Jahr

Anteil der heutigen CO₂-Emissionen
Weiter wie bisher
Mit Konzept
Ø −40 %weniger CO₂ p. a.
(mit Wärmepumpe/Brennstoffwechsel mehr)

Durchschnittswerte aus Studien zur energetischen Sanierung im Nichtwohn-/Gewerbebau (u. a. dena „Fit für 2045", IW Köln/dena „Büroimmobilien", US DOE/LBNL-Retrofit-Analysen). Richtwerte — der konkrete Wert hängt von Gebäude, Maßnahmen und Brennstoff ab und wird im Konzept gebäudescharf berechnet.

Das steckt in Ihrem Sanierungskonzept

In fünf Schritten aus dem Sanierungsstau

01

Erstgespräch

Kostenlos & unverbindlich: Ziele, Pflichten und Förderfähigkeit klären.

02

Datenaufnahme & Begehung

Verbrauchsdaten, Pläne, Vor-Ort-Aufnahme des Gebäudes.

03

Bilanzierung & Varianten

Energiebilanz nach DIN V 18599, Maßnahmenpakete durchrechnen.

04

Konzept + Förderfahrplan

Priorisierter Fahrplan mit Wirtschaftlichkeit und Förderstrategie.

05

Umsetzungsbegleitung

Antragstellung, Ausschreibung, Baubegleitung, Monitoring.

Sanierungskonzepte für Ihre Branche

Produktion & IndustrieHallendämmung, Abwärmenutzung, Prozess- & Heiztechnik
Logistik & HallenGroße Hüllflächen, Tor-/Dachoptimierung, LED, Heizstrategie
Handel & FilialenKälte-/Klimatechnik, Beleuchtung, über Filialnetze skalierbar
Bürogebäude & VerwaltungLüftung/Klima, Fassade, Regelungstechnik, Komfort
Hotellerie & GastgewerbeWarmwasser, Lüftung, Wärmeerzeugung im Dauerbetrieb
Kommunale LiegenschaftenSchulen, Bäder, Verwaltung — Förderkulisse optimal nutzen

Förderung für Konzept und Umsetzung

Stand: BEG-Förderung 2026. Angaben nach den geltenden Richtlinien von BAFA und KfW; maßgeblich sind die offiziellen BAFA-Förderprogramme. Ohne Gewähr.

BAFA EBN Modul 2 — Sanierungskonzept

50 % der förderfähigen Beratungskosten, bis zu 850 / 2.500 / 4.000 € je nach Nettogrundfläche, je Gebäude alle 4 Jahre. Voraussetzung: Bestand ≥ 10 Jahre oder Neubau mit Effizienzgebäude-Ziel.

BEG EM — Einzelmaßnahmen

Gebäudehülle & Anlagentechnik: 15 %. Heizungstausch auf erneuerbare Wärme: 30 % (KfW 522; der frühere Effizienzbonus entfällt mit der BEG-Reform 2026). Kein iSFP-Bonus im NWG.

KfW 263 — Effizienzgebäude-Kredit

Zinsverbilligter Kredit bis 10 Mio € je Vorhaben mit Tilgungszuschuss für die Effizienzgebäude-Sanierung.

Wichtig: Förderantrag immer vor Vertragsabschluss stellen. Nach Antragstellung sind Verträge nur mit aufschiebender Bedingung zulässig — wir steuern die richtige Reihenfolge für Sie.

Förderung der energetischen Sanierung von Gewerbeimmobilien

Die energetische Sanierung von Gewerbeimmobilien wird aus mehreren Töpfen gefördert — entscheidend ist, das richtige Programm mit dem richtigen Bauteil zu kombinieren und die Anträge in der richtigen Reihenfolge zu stellen. Für Gebäudehülle und Anlagentechnik greift die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM), für den Heizungstausch auf erneuerbare Wärme die KfW; das Sanierungskonzept selbst bezuschusst die BAFA über die Energieberatung für Nichtwohngebäude (EBN Modul 2). Kommen Prozesswärme, Querschnittstechnik oder Abwärmenutzung hinzu, ist die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) das passende Instrument.

Welche Kombination für Ihr Gebäude die höchste Förderquote ergibt, hängt von Baujahr, Nutzung und geplanten Maßnahmen ab. Zwei Wege führen schnell zur Antwort: Unser Förderrechner für Gewerbe & Industrie rechnet die Zuschüsse für Ihr Vorhaben vorab durch, und auf der Seite Welche Förderung für Ihre Gewerbeimmobilie infrage kommt ordnen wir Anlagen und Prozesse den passenden EEW-Modulen zu. Im Sanierungskonzept verbinden wir beides zu einer belastbaren Förderstrategie samt Antragsbegleitung.

Sanierungskonzept Gewerbe: Förderung & Ablauf

Ein Sanierungskonzept für Gewerbe ist der energetische Fahrplan für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 — für Produktions- und Lagerhallen, Bürogebäude, Handel und kommunale Liegenschaften. Es bilanziert den Ist-Zustand, priorisiert Maßnahmen nach Wirtschaftlichkeit und bündelt sie zu einer geförderten Gesamtstrategie statt teurer Einzelreparaturen.

Wichtig zur Abgrenzung: Das BAFA ist die Förderbehörde — es zahlt den Zuschuss, erstellt aber selbst keine Konzepte. Die Erstellung übernimmt ein in der Energieeffizienz-Expertenliste (dena/BAFA) gelistetes Ingenieurbüro. Genau das sind wir: Wir wählen das passende Programm (BAFA EBN Modul 2), erstellen das Konzept nach DIN V 18599 und begleiten Ihren Antrag von der Anmeldung bis zur Auszahlung.

Der Ablauf in vier Schritten: 1) Vor-Ort-Begehung & Datenaufnahme · 2) energetische Bilanzierung nach DIN V 18599 · 3) Maßnahmenplan mit Kosten, Einsparung und Amortisation · 4) Förderantrag & Umsetzungsbegleitung. Das Ergebnis ist ein prüffähiger, förderfähiger Fahrplan — das Gewerbe-Pendant zum privaten iSFP.

Energie Impulse — Ingenieurbüro Sarsour-Siegert

Gelistet in der Energieeffizienz-Expertenliste (dena), BAFA-anerkannt, aus Köln und bundesweit tätig. Wir verkaufen keine Produkte — wir liefern belastbare Bilanzen nach DIN V 18599 und sagen Ihnen ehrlich, was sich rechnet. Genau deshalb steht in unserer Diagnose auch eine grüne Stufe „Sie sind gut aufgestellt".

dena-Expertenliste DIN V 18599 & DIN EN 16247 herstellerneutral & unabhängig

Das Gewerbe-Pendant zum iSFP

Für private Wohngebäude gibt es den individuellen Sanierungsfahrplan. Für Nichtwohngebäude ist das energetische Sanierungskonzept nach DIN V 18599 das passende Werkzeug — gefördert über BAFA EBN.

→ EEW-Förderung für Anlagen & Prozesse
→ Energieaudit nach DIN EN 16247

Sanierungskonzept anfragen

Kostenloses Erstgespräch — meist noch am selben Tag. Wir prüfen Förderfähigkeit und nennen die nächsten Schritte.

StandortOsteratherstr. 7, 50739 Köln · Deutschlandweit tätig
Vielen Dank! Ihre Anfrage ist eingegangen — wir melden uns kurzfristig.
Etwas ist schiefgelaufen. Bitte per E-Mail an beratung@energie-impulse.com.

Gut zu wissen

Was kostet ein Sanierungskonzept für Gewerbe – und wird es gefördert?
Die Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 ist über die BAFA förderfähig (EBN Modul 2): 50 % der Beratungskosten, bis zu 4.000 € je Gebäude gestaffelt nach Nettogrundfläche. Wir übernehmen Modulwahl und Antragsbegleitung; die konkreten Fördersätze und ein Festpreisangebot klären wir im kostenlosen Erstgespräch anhand Ihres Objekts.
Ist mein Gebäude für ein gefördertes Sanierungskonzept förderfähig?
Für BAFA EBN Modul 2 muss der Gebäudebestand mindestens 10 Jahre alt sein oder ein Neubau mit Effizienzgebäude-Ziel vorliegen. Die Förderung gilt je Gebäude alle vier Jahre. Wir prüfen die Förderfähigkeit Ihres Gebäudes im kostenlosen Erstgespräch.
Was ist der Unterschied zwischen Sanierungskonzept, Energieaudit und iSFP?
Das Energieaudit nach DIN EN 16247 ist eine pflichtgebundene Bestandsaufnahme der Energieströme. Das energetische Sanierungskonzept nach DIN V 18599 ist ein baulicher Fahrplan für das Nichtwohngebäude mit konkreten, priorisierten Maßnahmen und Wirtschaftlichkeit. Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist das Pendant für private Wohngebäude.
Ist ein Sanierungskonzept für Nichtwohngebäude Pflicht?
Das Konzept selbst ist freiwillig. Viele auslösende Anforderungen sind es jedoch nicht: GEG-Nachrüst- und Heizungspflichten, die EnMS-Pflicht nach EnEfG ab 7,5 GWh Jahresverbrauch bzw. die Energieaudit-Pflicht nach EDL-G sowie die steigende CO2-Bepreisung (BEHG, ab 2028 EU-ETS 2). Das Sanierungskonzept ist der wirtschaftlichste Weg, diese Pflichten geordnet und gefördert zu erfüllen.
Wie lange dauert die Erstellung eines Sanierungskonzepts?
Je nach Gebäudegröße und Datenlage typischerweise einige Wochen — von der Vor-Ort-Begehung über die Bilanzierung nach DIN V 18599 bis zum fertigen, priorisierten Fahrplan inklusive Förderstrategie und Antragsbegleitung.
Was bedeutet DIN V 18599 beim Sanierungskonzept?
Die DIN V 18599 ist das normierte Verfahren zur energetischen Bilanzierung von Nichtwohngebäuden. Sie ist die fachliche Grundlage des Sanierungskonzepts und der BAFA-EBN-Förderung und macht die ermittelten Einsparpotenziale belastbar und prüffähig.

Aus Sanierungsstau wird Strategie.

Starten Sie mit dem Quickcheck oder direkt mit einem kostenlosen Erstgespräch — ehrlich, ingenieurhaft, förderoptimiert.

Erstgespräch anfragen → Quickcheck wiederholen