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Fördermittelrechner · Privat & Gewerbe

Fördermittelrechner Sanierung

Privat & Gewerbe: BAFA- & KfW-Zuschüsse in 2 Minuten kostenlos berechnen – interaktiv & aktuell

Stand: BEG-Förderung 2026. Der Rechner bildet die aktuell geltenden Fördersätze von BAFA und KfW ab; Boni und Kostengrenzen sinken ab Februar 2027 halbjährlich. Maßgeblich sind die offiziellen Richtlinien (BAFA · KfW) — Angaben ohne Gewähr.
1 Was planen Sie?
2 Geplante Investition
28.000EUR
5.000 €300.000 €
Betroffene Wohneinheiten
Anzahl der WE, die diese Maßnahme betrifft — erhöht den Kostendeckel.
1
3 Ihre Boni
Ihr Förder-Check
Geschätzter Zuschuss
0EUR
Förderquote 30 %

Unverbindlich · Antwort innerhalb 48 h

Unverbindliche Ersteinschätzung auf Basis der BEG-Förderung (BAFA / KfW, Stand 2026). Maßgeblich sind die zum Antragszeitpunkt gültigen Förderrichtlinien — genau das prüfen wir für Sie.

1 Welche Beratung planen Sie?
2 Ihre Jahresenergiekosten
3 Anzahl Standorte
Standorte für das Energieaudit
Cluster-Effekte nicht berücksichtigt.
1
Gesamthonorar ca. (netto)
1.850EUR
1 Standort × 2 Tage × 925 €/Tag — excl. Reisekosten
Ihr Förder-Check · Gewerbe
Geschätzter BAFA-Zuschuss
0EUR
Förderquote 50 %
+ BEG EM (Investition)
0EUR
Förderquote 15 %

Unverbindlich · Antwort innerhalb 48 h

Antragsberechtigt: KMU, Kommunen & Gemeinnützige sowie Nicht-KMU mit < 500.000 kWh/Jahr. EBN-Richtlinie vom 13.12.2024, gültig bis 31.12.2026 — maßgeblich sind die Förderbestimmungen zum Antragszeitpunkt.

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Häufige Fragen zur Sanierungsförderung

Wie hoch ist die Förderung für einen Heizungstausch 2026?

Über die KfW-Heizungsförderung (Zuschuss Nr. 458) erhalten Sie 30 % Grundförderung. Mit Klimageschwindigkeitsbonus (+16 %, sinkt ab 2027) und gestaffeltem Einkommensbonus (+40/30/10 % je nach zu versteuerndem Einkommen, Familien: −10.000 € aufs anrechenbare Einkommen) sind bis zu 70 %, bei niedrigen Einkommen bis zu 80 % Zuschuss möglich — bei max. 28.000 € förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit also bis zu 22.400 €. (Stand: BEG-Förderung 2026.)

Was bringt der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Der iSFP wird mit 50 % des Honorars bezuschusst (bis 650 € im Ein-/Zweifamilienhaus, bis 850 € im Mehrfamilienhaus). Zusätzlich sichert er Ihnen den iSFP-Bonus von +5 % auf spätere Einzelmaßnahmen — der Bonus gilt für den Investitionsanteil oberhalb der ohne iSFP geltenden Höchstgrenze (Einfamilienhaus: über 30.000 €) — und verdoppelt den Kostendeckel auf 60.000 € (1. WE), 30.000 € (WE 2–6) bzw. 15.000 € (ab 7. WE).

Welche Förderung gibt es für Dämmung und neue Fenster?

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung von Dach, Fassade oder Keller sowie Fenster und Türen) fördert das BAFA mit 15 % Zuschuss; der iSFP-Bonus bringt +5 % auf den Investitionsanteil über 30.000 €. Förderfähig sind pro Jahr 30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die WE 2–6 und je 8.000 € ab der 7. WE; mit iSFP verdoppelt sich der Deckel auf 60.000 / 30.000 / 15.000 € je WE-Stufe.

Gilt der Fördermittelrechner nur für Köln?

Nein. BAFA- und KfW-Förderprogramme gelten bundesweit, der Rechner damit für ganz Deutschland. Unser Ingenieurbüro sitzt in Köln und berät deutschlandweit — vor Ort im Rheinland und digital überall.

…mehr dazu auf der Startseite →

So funktioniert der Fördermittelrechner in 2 Minuten

Der Rechner führt Sie in drei Schritten zum Ergebnis — kostenlos, ohne Registrierung und mit den Fördersätzen von BAFA und KfW nach der BEG-Reform 2026:

  1. Maßnahme wählen: Heizung tauschen, Dämmung & Fenster, Lüftung & Technik, Heizungsoptimierung oder individueller Sanierungsfahrplan (iSFP).
  2. Kosten & Wohneinheiten einstellen: Investitionskosten per Regler festlegen — der Rechner berücksichtigt automatisch die förderfähigen Höchstbeträge je Wohneinheit und Jahr.
  3. Boni antippen: Selbstnutzung, Klimageschwindigkeitsbonus, gestaffelter Einkommensbonus mit Familienzuschlag bzw. iSFP-Bonus — Förderquote und Zuschuss in Euro erscheinen live, inklusive Hinweis, wenn ein Kostendeckel greift.

Über „Ergebnis kostenlos prüfen lassen" wandert Ihre Berechnung direkt ins Anfrageformular — wir prüfen sie kostenlos und begleiten als BAFA-/KfW-gelistetes Ingenieurbüro auch die Antragstellung. Für Nichtwohngebäude schaltet der Reiter „Gewerbe & Industrie" auf die geförderte Energieberatung (EBN) und die BEG-Sanierungsförderung um.

BAFA vs. KfW: welcher Zuschuss für welche Maßnahme?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) teilt die Zuständigkeit klar auf — die Faustregel: Heizungstausch läuft über die KfW, alle übrigen Einzelmaßnahmen über das BAFA.

KfW: Heizungsförderung (Zuschuss Nr. 458)

Der Tausch gegen eine Wärmepumpe oder Biomasseheizung wird mit 30 % Grundförderung bezuschusst. Dazu kommen der Klimageschwindigkeitsbonus (+16 %; sinkt ab Februar 2027 halbjährlich um 4 Punkte und entfällt ab Mitte 2028) und der gestaffelte Einkommensbonus (+40 % bis 30.000 €, +30 % bis 40.000 €, +10 % bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen; mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt werden 10.000 € vom anrechenbaren Einkommen abgezogen) — beide nur für selbstgenutztes Wohneigentum. Gedeckelt ist die Förderquote bei 70 %, mit dem 40-%-Einkommensbonus bei 80 %. Förderfähig sind 28.000 € für die erste Wohneinheit (also bis zu 22.400 € Zuschuss; dieser Deckel sinkt ab Februar 2027 halbjährlich um 750 €), plus unverändert 15.000 € je Wohneinheit 2–6 und 8.000 € ab der siebten. Der frühere Effizienzbonus (+5 %) und der Biomasse-Emissionsminderungszuschlag (2.500 €) entfallen; ein natürliches Kältemittel wird ab 01.01.2028 Fördervoraussetzung, der strengere Feinstaubstandard bei Biomasse ab 01.10.2027.

BAFA: Einzelmaßnahmen an Hülle & Technik (BEG EM)

Dämmung von Dach, Fassade oder Keller, neue Fenster und Türen, Lüftungsanlagen und die Heizungsoptimierung fördert das BAFA mit 15 %. Der iSFP-Bonus von 5 % greift neu erst ab 30.000 € förderfähigem Investitionsvolumen — und nur für den Anteil darüber (Beispiel: 50.000 € Investition → 5 % × 20.000 € = 1.000 € Bonus). Mehrere Maßnahmen zu bündeln lohnt sich dadurch doppelt. Förderfähig sind je Jahr 30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die Wohneinheiten 2–6 und je 8.000 € ab der siebten; mit iSFP verdoppelt sich der Deckel auf 60.000 € (1. WE), 30.000 € (WE 2–6) bzw. 15.000 € (ab 7. WE) — gilt nicht für den Heizungstausch. Der Sanierungsfahrplan selbst wird mit 50 % bezuschusst — bis 650 € im Ein-/Zweifamilienhaus, bis 850 € im Mehrfamilienhaus — und bleibt damit der Türöffner für die höheren Deckel.

Beide Programme lassen sich über mehrere Jahre kombinieren. Ausblick: Ab dem 1. Quartal 2027 soll zusätzlich ein Wertschöpfungsbonus „Made with Europe“ für Wärmepumpen aus europäischer Fertigung kommen — Details folgen mit der finalen Richtlinie. Wichtig: Der Förderantrag muss grundsätzlich vor Vorhabensbeginn gestellt werden — im Rahmen der Antragsbegleitung übernehmen wir das für Sie. (Stand: Eckpunkte der BEG-Reform 2026 — die finalen Förderrichtlinien standen bei Veröffentlichung noch aus.)

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