Privat & Gewerbe: BAFA- & KfW-Zuschüsse in 2 Minuten kostenlos berechnen – interaktiv & aktuell
Unverbindliche Ersteinschätzung auf Basis der BEG-Förderung (BAFA / KfW, Stand 2026). Maßgeblich sind die zum Antragszeitpunkt gültigen Förderrichtlinien — genau das prüfen wir für Sie.
Antragsberechtigt: KMU, Kommunen & Gemeinnützige sowie Nicht-KMU mit < 500.000 kWh/Jahr. EBN-Richtlinie vom 13.12.2024, gültig bis 31.12.2026 — maßgeblich sind die Förderbestimmungen zum Antragszeitpunkt.
Über die KfW-Heizungsförderung (Zuschuss Nr. 458) erhalten Sie 30 % Grundförderung. Mit Klimageschwindigkeitsbonus (+16 %, sinkt ab 2027) und gestaffeltem Einkommensbonus (+40/30/10 % je nach zu versteuerndem Einkommen, Familien: −10.000 € aufs anrechenbare Einkommen) sind bis zu 70 %, bei niedrigen Einkommen bis zu 80 % Zuschuss möglich — bei max. 28.000 € förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit also bis zu 22.400 €. (Stand: BEG-Förderung 2026.)
Der iSFP wird mit 50 % des Honorars bezuschusst (bis 650 € im Ein-/Zweifamilienhaus, bis 850 € im Mehrfamilienhaus). Zusätzlich sichert er Ihnen den iSFP-Bonus von +5 % auf spätere Einzelmaßnahmen — der Bonus gilt für den Investitionsanteil oberhalb der ohne iSFP geltenden Höchstgrenze (Einfamilienhaus: über 30.000 €) — und verdoppelt den Kostendeckel auf 60.000 € (1. WE), 30.000 € (WE 2–6) bzw. 15.000 € (ab 7. WE).
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung von Dach, Fassade oder Keller sowie Fenster und Türen) fördert das BAFA mit 15 % Zuschuss; der iSFP-Bonus bringt +5 % auf den Investitionsanteil über 30.000 €. Förderfähig sind pro Jahr 30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die WE 2–6 und je 8.000 € ab der 7. WE; mit iSFP verdoppelt sich der Deckel auf 60.000 / 30.000 / 15.000 € je WE-Stufe.
Nein. BAFA- und KfW-Förderprogramme gelten bundesweit, der Rechner damit für ganz Deutschland. Unser Ingenieurbüro sitzt in Köln und berät deutschlandweit — vor Ort im Rheinland und digital überall.
Der Rechner führt Sie in drei Schritten zum Ergebnis — kostenlos, ohne Registrierung und mit den Fördersätzen von BAFA und KfW nach der BEG-Reform 2026:
Über „Ergebnis kostenlos prüfen lassen" wandert Ihre Berechnung direkt ins Anfrageformular — wir prüfen sie kostenlos und begleiten als BAFA-/KfW-gelistetes Ingenieurbüro auch die Antragstellung. Für Nichtwohngebäude schaltet der Reiter „Gewerbe & Industrie" auf die geförderte Energieberatung (EBN) und die BEG-Sanierungsförderung um.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) teilt die Zuständigkeit klar auf — die Faustregel: Heizungstausch läuft über die KfW, alle übrigen Einzelmaßnahmen über das BAFA.
Der Tausch gegen eine Wärmepumpe oder Biomasseheizung wird mit 30 % Grundförderung bezuschusst. Dazu kommen der Klimageschwindigkeitsbonus (+16 %; sinkt ab Februar 2027 halbjährlich um 4 Punkte und entfällt ab Mitte 2028) und der gestaffelte Einkommensbonus (+40 % bis 30.000 €, +30 % bis 40.000 €, +10 % bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen; mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt werden 10.000 € vom anrechenbaren Einkommen abgezogen) — beide nur für selbstgenutztes Wohneigentum. Gedeckelt ist die Förderquote bei 70 %, mit dem 40-%-Einkommensbonus bei 80 %. Förderfähig sind 28.000 € für die erste Wohneinheit (also bis zu 22.400 € Zuschuss; dieser Deckel sinkt ab Februar 2027 halbjährlich um 750 €), plus unverändert 15.000 € je Wohneinheit 2–6 und 8.000 € ab der siebten. Der frühere Effizienzbonus (+5 %) und der Biomasse-Emissionsminderungszuschlag (2.500 €) entfallen; ein natürliches Kältemittel wird ab 01.01.2028 Fördervoraussetzung, der strengere Feinstaubstandard bei Biomasse ab 01.10.2027.
Dämmung von Dach, Fassade oder Keller, neue Fenster und Türen, Lüftungsanlagen und die Heizungsoptimierung fördert das BAFA mit 15 %. Der iSFP-Bonus von 5 % greift neu erst ab 30.000 € förderfähigem Investitionsvolumen — und nur für den Anteil darüber (Beispiel: 50.000 € Investition → 5 % × 20.000 € = 1.000 € Bonus). Mehrere Maßnahmen zu bündeln lohnt sich dadurch doppelt. Förderfähig sind je Jahr 30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die Wohneinheiten 2–6 und je 8.000 € ab der siebten; mit iSFP verdoppelt sich der Deckel auf 60.000 € (1. WE), 30.000 € (WE 2–6) bzw. 15.000 € (ab 7. WE) — gilt nicht für den Heizungstausch. Der Sanierungsfahrplan selbst wird mit 50 % bezuschusst — bis 650 € im Ein-/Zweifamilienhaus, bis 850 € im Mehrfamilienhaus — und bleibt damit der Türöffner für die höheren Deckel.
Beide Programme lassen sich über mehrere Jahre kombinieren. Ausblick: Ab dem 1. Quartal 2027 soll zusätzlich ein Wertschöpfungsbonus „Made with Europe“ für Wärmepumpen aus europäischer Fertigung kommen — Details folgen mit der finalen Richtlinie. Wichtig: Der Förderantrag muss grundsätzlich vor Vorhabensbeginn gestellt werden — im Rahmen der Antragsbegleitung übernehmen wir das für Sie. (Stand: Eckpunkte der BEG-Reform 2026 — die finalen Förderrichtlinien standen bei Veröffentlichung noch aus.)
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