Privat & Gewerbe: BAFA- & KfW-Zuschüsse in 2 Minuten kostenlos berechnen – interaktiv & aktuell
Unverbindliche Ersteinschätzung auf Basis der BEG-Förderung (BAFA / KfW, Stand 2026). Maßgeblich sind die zum Antragszeitpunkt gültigen Förderrichtlinien — genau das prüfen wir für Sie.
Antragsberechtigt: KMU, Kommunen & Gemeinnützige sowie Nicht-KMU mit < 500.000 kWh/Jahr. EBN-Richtlinie vom 13.12.2024, gültig bis 31.12.2026 — maßgeblich sind die Förderbestimmungen zum Antragszeitpunkt.
Über die KfW-Heizungsförderung (Zuschuss Nr. 458) erhalten Sie 30 % Grundförderung. Mit Klimageschwindigkeitsbonus (+20 %), Einkommensbonus (+30 %) und Effizienzbonus (+5 %) sind bis zu 70 % Zuschuss möglich — bei max. 30.000 € förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit also bis zu 21.000 €.
Der iSFP wird mit 50 % des Honorars bezuschusst (bis 650 € im Ein-/Zweifamilienhaus, bis 850 € im Mehrfamilienhaus). Zusätzlich sichert er Ihnen den iSFP-Bonus von +5 % auf spätere Einzelmaßnahmen und verdoppelt den Kostendeckel auf 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr.
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung von Dach, Fassade oder Keller sowie Fenster und Türen) fördert das BAFA mit 15 % Zuschuss, mit iSFP-Bonus 20 %. Förderfähig sind 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr, mit iSFP 60.000 €.
Nein. BAFA- und KfW-Förderprogramme gelten bundesweit, der Rechner damit für ganz Deutschland. Unser Ingenieurbüro sitzt in Köln und berät deutschlandweit — vor Ort im Rheinland und digital überall.
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