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- Wofür braucht man einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)?
- Wie viel Förderung erhalte ich für die iSFP-Erstellung?
- Welche Förderung kann ich maximal durch den iSFP erzielen?
- Beispielhafte Förderhöhen für BEG-Einzelmaßnahmen (Stand 2024)
- Erstellung eines iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) für Ihr Wohngebäude
- Unser Terminbuchungskalender
Individueller Sanierungsfahrplan für Wohngebäude
Wofür braucht man einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist die Grundlage für eine strategisch geplante, schrittweise energetische Sanierung von Wohngebäuden. Er zeigt, wie Sie Ihr Haus in sinnvollen Etappen modernisieren können – technisch fundiert, wirtschaftlich effizient und staatlich gefördert.
Gerade in Köln, NRW und bundesweit ist der iSFP ein wichtiges Instrument, um Fördermittel optimal zu nutzen und Sanierungsmaßnahmen förderfähig vorzubereiten.
Ob Heizung, Dämmung oder PV-Anlage: Der iSFP liefert eine klare Übersicht, welche Maßnahmen wann sinnvoll sind – mit Einsparpotenzialen, Investitionskosten und Förderquoten.
Wie viel Förderung erhalte ich für die iSFP-Erstellung?
Die Erstellung eines iSFP wird durch das BAFA im Rahmen der „Energieberatung für Wohngebäude“ gefördert – mit bis zu 50 % Zuschuss auf die Beratungskosten.
Die maximalen Zuschüsse betragen:
– 650 € für Ein- und Zweifamilienhäuser
– 850 € für Wohngebäude mit 3 oder mehr Wohneinheiten
– Zusätzlich 250 € Bonus für WEGs, wenn die Ergebnisse im Rahmen einer Eigentümerversammlung erläutert werden
Die Antragstellung für die iSFP-Förderung übernehmen wir gerne für Sie – die Auszahlung der Fördermittel erfolgt direkt an Sie als Eigentümer.
Als zertifizierte Energieeffizienz-Experten aus Köln sorgen wir dafür, dass alle technischen und formalen Anforderungen erfüllt sind, damit Sie den maximal möglichen Zuschuss sicher erhalten.

Welche Förderung kann ich maximal durch den iSFP erzielen?
Ein iSFP bringt Ihnen nicht nur Planungssicherheit – sondern auch bares Geld. Wenn Sie nach Erstellung des Fahrplans eine empfohlene Maßnahme umsetzen, erhalten Sie über die BEG-Förderung den iSFP-Bonus von 5 % zusätzlich auf den regulären Fördersatz.
Beispielhafte Förderhöhen für BEG-Einzelmaßnahmen (Stand 2024)
Hier sehen Sie, welche Zuschüsse Sie im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) für Ihr Wohngebäude erhalten können. Die tatsächliche Förderhöhe hängt von Maßnahme, Technik und Bonusregelungen ab.
Gebäudehülle
Dämmung von Dach, Fassade, Kellerdecke, Erneuerung von Fenstern oder Außentüren, etc.
- Grundförderung: 15 %
- iSFP-Bonus: +5 %
👉 Gesamtförderung: bis zu 20 %
Anlagentechnik (ohne Heizung)
z. B. Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR)
- Grundförderung: 15 %
- iSFP-Bonus: +5 %
👉 Gesamtförderung: bis zu 20 %
Heizungswechsel zu erneuerbaren Energien
z. B. Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Anschluss an Wärmenetz
- Basisförderung: 30 %
- Effizienzbonus: +5 %
z. B. für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel - Klimageschwindigkeitsbonus: +20%
nur bei selbstgenutztem Wohngebäude mit funktionierender fossiler Altanlage, gültig bis 2028
👉 Gesamtförderung: bis zu 50-55 %
Worst-Performing-Buildings (WPB-Bonus)
Für energetisch sehr schlechte Gebäude, z. B. Energieklasse H oder unsanierte Außenwände
- Zusätzlicher Bonus: möglich bei Nachweis
👉 Gesamtförderung: In Kombination aller Boni: Gesamtförderung bis zu 70 % realisierbar

Die nachfolgende Tabelle zeigt die aktuellen Fördersätze für Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden – inklusive möglicher Bonusförderungen wie iSFP-, Effizienz- oder Klimabonus. Je nach Maßnahme sind Zuschüsse von bis zu 70 % der Investitionskosten möglich.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) / Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Darstellung gemäß Förderrichtlinie BEG EM, Stand Mai 2025. Urheberrecht: © BMWK / BAFA – Nutzung im Rahmen der öffentlichen Förderinformation zulässig.
Weitere Details dazu: BAFA/Förderprogramm
Erstellung eines iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) für Ihr Wohngebäude
1.Erstgespräch & Fördercheck
– Erste Einschätzung Ihrer Sanierungsideen durch gelistete Energieeffizienz-Experten (dena-Liste)
– Prüfung: Ist Ihr Wohngebäude iSFP-förderfähig gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG §3, §25)?
– Identifikation möglicher Förderoptionen (iSFP-Bonus, BEG EM)
Im kostenlosen Erstkontakt klären wir gemeinsam, ob Ihr Wohngebäude – egal ob Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus – für eine iSFP-Beratung geeignet ist. Gerade in Köln und NRW, wo der Sanierungsbedarf im Gebäudebestand hoch ist, lohnt sich der frühe Einstieg. Dabei prüfen wir auch, ob Sie von Bonus-Förderungen profitieren können.
2. Vor-Ort-Termin
– Dokumentation der Gebäudehülle (Dach, Wand, Fenster, Bodenplatte)
– Analyse der Anlagentechnik (Heizung, Warmwasser, Lüftung)
– Bewertung energetischer Schwachstellen (z. B. Wärmebrücken, ungedämmte Bauteile)
– Ermittlung geometrischer Kennwerte: A/V-Verhältnis, beheiztes Volumen (§25 GEG)
Beim Vor-Ort-Termin nehmen wir das Gebäude buchstäblich unter die Lupe. Alle relevanten Bauteile und technischen Anlagen werden aufgenommen. Die Analyse basiert auf den Vorgaben der aktuellen Energiegesetze und DIN-Normen. Dabei steht im Mittelpunkt: Wo liegen die energetischen Schwachstellen? Was lohnt sich energetisch und wirtschaftlich?
3. Bilanzierung
– Erfassung aller Daten in spezieller Fachsoftware (z. B. ETU Planer, Hottgenroth)
– Berücksichtigung von Baualtersklassen, Zonenbildung und Randbedingungen nach DIN V 18599-10
– Vorbereitung der Bilanzierung nach DIN V 18599 oder DIN 4108/4701 (je nach Gebäudetyp)
Nach der Bestandsaufnahme digitalisieren wir die Gebäudedaten. Dabei kommen Programme zum Einsatz, die auf die Erstellung von Sanierungsfahrplänen spezialisiert sind. Die Eingabe erfolgt normgerecht und bereitet die energetische Bewertung fundiert vor. Klimadaten und Standardnutzungsbedingungen werden exakt berücksichtigt.
4. Energetische IST-Analyse
– Berechnung des Primärenergiebedarfs (Qp) und des Transmissionswärmeverlustes (HT’)
– Darstellung der energetischen Verluste
– Vergleich der Ergebnisse mit aktuellen gesetzlichen Anforderungen (GEG)
Die energetische Bewertung liefert die Grundlage für alle weiteren Empfehlungen. Sie zeigt, wo das Gebäude aktuell steht – energetisch, emissionsseitig und im Vergleich zu den gesetzlichen Anforderungen. Die Auswertung macht sichtbar, welche Einsparpotenziale bestehen und wo dringender Handlungsbedarf ist.
5. Maßnahmen nach GEG
– Vorschlag konkreter Maßnahmen (z. B. Dämmung, Heizungstausch, Fenster, PV-Anlage)
– Kombination zu sinnvollen Paketen mit schrittweiser Umsetzung (z. B. Paket A, B, C)
– Bewertung: Investitionskosten, Förderung (inkl. iSFP-Bonus), CO₂-Einsparung, Amortisation
Auf Basis der gesammelten Gebäudedaten erstellen wir einen digitalen Zwilling Ihres Gebäudes mit der professionellen Softwarelösung von Hottgenroth. Dieses virtuelle Modell bildet die gesamte Gebäudehülle und Anlagentechnik realitätsgetreu ab und ermöglicht uns eine detaillierte Bilanzierung nach DIN V 18599. Darauf aufbauend analysieren wir den energetischen IST-Zustand und simulieren verschiedene Sanierungsvarianten. So erhalten Sie transparente Vergleichswerte zu Energiebedarf, CO₂-Ausstoß und möglichen Einsparungen – sowohl für Einzelmaßnahmen als auch für umfassende Sanierungskonzepte. Wir bewerten selbstverständlich die wirtschaftlichkeit aller Sanierungsschritte individuell für Sie.
Mit Blick auf Ihr Gebäude, Ihr Budget und Ihre Ziele entwickeln wir maßgeschneiderte Maßnahmen. Diese können einzeln oder in Kombination umgesetzt werden – je nach Planungszeitraum. Dabei werden alle Kosten, Einsparungen und Förderquoten transparent dargestellt. Das gibt Ihnen eine belastbare Entscheidungsgrundlage.
6. Der iSFP
– Zusammenfassung aller Maßnahmen in einem klar strukturierten Sanierungsfahrplan
– Darstellung der Zeitschiene, Kosten, Fördermittel, Zielzustände (z. B. Effizienzhaus)
– Erstellung der Beratungsdokumentation nach BAFA-Vorgaben
Ihr iSFP wird gemäß den Anforderungen des BMWK erstellt und in einem mehrseitigen, leicht verständlichen PDF-Dokument aufbereitet. Der Plan enthält alle nötigen Informationen für die spätere Umsetzung und dient auch als offizieller Fördernachweis – etwa für den +5 % iSFP-Bonus bei BEG-Einzelmaßnahmen.
7. Ergebnisvorstellung
– Vorstellung der Ergebnisse in einem persönlichen Gespräch oder online
– Diskussion der empfohlenen Maßnahmen und Reihenfolge
– Klärung der nächsten Schritte zur Umsetzung und Förderung
Wir übergeben Ihnen nicht nur ein Dokument – wir machen den Plan verständlich und umsetzbar. In einem Beratungsgespräch erläutern wir, welche Schritte wann sinnvoll sind, welche Förderungen möglich sind und wie Sie die Maßnahmen etappenweise realisieren können. So wird aus Theorie ein realistischer Weg zur energetischen Sanierung.
8. Begleitung bei Umsetzung (Optional)
– Unterstützung bei Förderanträgen (BEG EM über BAFA oder KfW)
– Technische Nachweise, Fachunternehmererklärungen, ggf. Baubegleitung
– Qualitätssicherung & Unterstützung bei der Umsetzung vor Ort
Auf Wunsch begleiten wir Sie auch nach der Erstellung des iSFP weiter – bei der Förderbeantragung, bei der Beauftragung von Fachbetrieben oder bei der Umsetzung auf der Baustelle. So stellen wir sicher, dass die geplanten Maßnahmen fachgerecht umgesetzt werden und Sie alle Vorteile der staatlichen Förderung voll ausschöpfen können.
FAQ Häufige Fragen zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)
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Für Ein- und Zweifamilienhäuser liegt Ihr Eigenanteil bei nur 500 €. Wir arbeiten nicht nach Schema F!
Im Gegenteil: Sie erhalten eine echte Ingenieursdienstleistung und damit einen auf Sie und Ihr Gebäude maßgeschneiderten individuellen Sanierungsfahrplan.
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