Wer ist zum Energieaudit nach EDL-G verpflichtet?
Alle Nicht-KMU — Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitenden oder mehr als 50 Mio. € Jahresumsatz und mehr als 43 Mio. € Bilanzsumme — müssen nach § 8 EDL-G alle 4 Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen. Verstöße werden mit Bußgeldern bis zu 50.000 € geahndet (§ 12 EDL-G). KMU sind nicht verpflichtet, können das Audit aber freiwillig mit bis zu 3.000 € BAFA-Förderung durchführen.
Wie hoch ist die BAFA-Förderung für das Energieaudit?
Das BAFA fördert das Beratungshonorar mit 50 %. Bei Jahresenergiekosten über 10.000 € netto beträgt der Höchstbetrag 3.000 €, bei Energiekosten bis 10.000 € maximal 600 €. Antragsberechtigt sind KMU, Kommunen und gemeinnützige Einrichtungen sowie Nicht-KMU mit einem Jahresenergieverbrauch unter 500.000 kWh.
Muss der BAFA-Antrag vor dem Audit gestellt werden?
Ja. Seit 01.01.2025 muss der Antrag vor Vertragsabschluss mit dem Energieberater im BAFA-Förderportal gestellt und der Zuwendungsbescheid abgewartet werden. Alternativ ist ein Vertragsabschluss mit aufschiebender Bedingung zulässig: Der Vertrag wird erst wirksam, wenn der Zuwendungsbescheid erteilt ist (EBN-Richtlinie Nr. 7.2). Ein vorzeitiger Vorhabenbeginn ohne diese Bedingung führt zum Förderverlust.
Was wird beim Energieaudit nach DIN EN 16247 analysiert?
Das Energieaudit erfasst alle Energieflüsse des Unternehmens: Gebäude (Hülle, Technik, Beleuchtung), Produktionsprozesse und Anlagen, Querschnittstechnologien wie Druckluft, Pumpen und Kälte, Transport und Fuhrpark sowie das Nutzerverhalten. Eine Vor-Ort-Begehung ist nach DIN EN 16247-1 verpflichtend. Ergebnis ist ein normkonformer Auditbericht mit priorisierten Maßnahmen und Wirtschaftlichkeitsberechnung.
Welche Frist gilt nach Abschluss des Pflichtaudits?
Nicht-KMU müssen den fertiggestellten Auditbericht innerhalb von 2 Monaten nach Abschluss beim BAFA melden (§ 8 Abs. 3 EDL-G). Diese Meldepflicht gilt unabhängig davon, ob eine Förderung beantragt wurde. Wir übernehmen die Meldung für unsere Kunden im Rahmen der Auditbegleitung.
Wird die Energieaudit-Pflicht auf weitere Unternehmen ausgeweitet?
Ein Referentenentwurf zur EDL-G-Novelle (Januar 2026) sieht vor, die Auditpflicht künftig an den Energieverbrauch zu koppeln: Alle Unternehmen mit mehr als 2,77 GWh Gesamtenergieverbrauch pro Jahr sollen auditpflichtig werden — unabhängig von der Unternehmensgröße. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Für KMU in diesem Verbrauchsbereich lohnt sich das freiwillige Audit jetzt doppelt: Solange keine Pflicht besteht, ist es BAFA-förderfähig.