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NWG-Energieberatung für Nichtwohngebäude — Bürogebäude und Gewerbeimmobilien
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DIN V 18599 · BAFA EBN · EEW Module 1–6

Fördermittel. Bis zu 60 % Zuschuss. Wir holen sie ab.

Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 und Fördermittelberatung zur EEW-Bundesförderung — von Querschnittstechnologien bis zur Elektrifizierung. Wir prüfen die Förderfähigkeit, stellen den Antrag und sichern Fristen wie Nachweise.

60%
Max. EEW-Förderquote (Modul 2, kleine Unternehmen)
20Mio €
Max. Zuschuss je Vorhaben (Module 2–4)
50%
BAFA-Zuschuss auf die NWG-Energieberatung (EBN)
6Module
EEW-Förderlandschaft — wir finden das passende

Welches Modul passt zu Ihrem Vorhaben?

Die EEW-Bundesförderung ist mächtig — aber verzweigt: 6 Module, Quoten je Unternehmensgröße, Austausch- und Einsparvoraussetzungen. Drei Fragen, und Sie wissen, wo Ihr Vorhaben landet und mit welcher Quote Sie rechnen können.

01
Richtiges Modul, richtige Quote
Module 1–6 nach BAFA-Merkblatt (Version 7.3) — inklusive der Sonderregeln für KMU und kleine Unternehmen.
02
Vorhabenbeginn-Falle vermeiden
Wer vor dem Antrag Verträge schließt, verliert die Förderung. Wir zeigen, was vorher erlaubt ist — und was nicht.
03
Komplett begleitet
Einsparkonzept, BAFA-Antrag, Umsetzungsfristen, Verwendungsnachweis — alles aus einer Hand.

Die Module 1–6
im Überblick

Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft: Zuschuss über das BAFA oder zinsverbilligter KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss. Quoten nach Unternehmensgröße — Stand: Merkblatt Version 7.3 (Mai 2025).

1
Modul 1

Querschnitts­technologien

Hocheffiziente Motoren, Pumpen, Ventilatoren und Drucklufterzeuger als Austausch ≥ 5 Jahre alter Bestandsanlagen. Ohne Austausch: Wärmeübertrager für Abwärme, Dämmung, Frequenzumrichter-Nachrüstung.

Nur KMU
Kleine Unternehmen25 %
Mittlere Unternehmen20 %
Große Unternehmen
Max. 200.000 € Zuschuss · ab 2.000 € Investition
2
Modul 2

Prozesswärme aus Erneuerbaren

Solarkollektoren, Wärmepumpen, Geothermie und KWK (Solar/Geo) — die höchsten Quoten im Programm. Biomasse-Feuerung mit eigener Staffel (20–40 %).

Alle Unternehmensgrößen
Kleine Unternehmen60 %
Mittlere Unternehmen50 %
Große Unternehmen40 %
Max. 20 Mio € Zuschuss je Vorhaben
3
Modul 3

MSR, Sensorik & EnMS-Software

Messtechnik, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software inkl. Personalschulung — die Datenbasis für jedes Energiemanagement.

Alle Unternehmensgrößen
Kleine Unternehmen45 %
Mittlere Unternehmen35 %
Große Unternehmen25 %
Max. 20 Mio € Zuschuss · ohne Standortbindung
4
Modul 4 · Basis & Premium

Optimierung von Anlagen & Prozessen

Basis (nur KMU): Anlagentausch aus Technologieliste, ≥ 15 % Endenergie-Einsparung, KU 15 / MU 10 %. Premium (technologieoffen, mit Einsparkonzept): bis 45 % + Dekarbonisierungsbonus bis +10 Punkte.

Premium: alle Größen
Premium (IMK) — KU / MU / GU45 / 35 / 25 %
Dekarbonisierungsbonus+5 bis +10 Pp
CO₂-Deckel je t/Jahr (KU/MU/GU)2.600/2.200/1.600 €
Voraussetzung Premium: ≥ 30 % THG-Einsparung oder ≥ 100/300/1.000 t CO₂e/a
5
Modul 5

Transformations­plan

Ihr Fahrplan zur Treibhausgasneutralität: Bilanz, Zielpfad und konkreter Maßnahmenkatalog. Antrag über den Förderwettbewerb (VDI/VDE) — Beratungsleistungen dürfen erst nach Zuwendungsbescheid beauftragt werden.

Alle Unternehmensgrößen
Umsetzungszeitraum12 Monate
AntragstellungVDI/VDE
Maßnahmen aus dem Plan: bis 60 Monate Umsetzungszeit in Modul 4
6
Modul 6

Elektrifizierung kleiner Unternehmen

Fossile Bestandsanlagen (Gas, Öl, Kohle) durch rein elektrische Neuanlagen ersetzen oder umrüsten — vom Backofen bis zum Gabelstapler. Höchste verfügbare Effizienzklasse erforderlich.

Nur kleine Unternehmen
Kleine Unternehmen33 %
Mittlere / Große Unternehmen
Max. 200.000 € (De-minimis) · ab 2.000 € Investition

NWG-Energieberatung —
selbst zu 50 % gefördert

Vor der Investition steht die Beratung: Energieaudit, Sanierungskonzept nach DIN V 18599 oder Contracting-Orientierung. Das BAFA übernimmt die Hälfte des Honorars (EBN-Richtlinie, gültig bis 31.12.2026).

EBN Modul 1

Energieaudit DIN EN 16247

Systematische Analyse aller Energieflüsse — Pflichterfüllung für Nicht-KMU, Einsparkompass für alle anderen.

Förderquote50 %
Max. (Energiekosten > 10.000 €)3.000 €
Max. (Energiekosten ≤ 10.000 €)600 €
Zur Energieaudit-Seite →
EBN Modul 2

NWG-Beratung DIN V 18599

Energetisches Sanierungskonzept oder Neubau-Begleitung Richtung Effizienzgebäude — Bestand ab 10 Jahren oder Neubau mit Effizienzgebäude-Ziel, je Gebäude alle 4 Jahre förderfähig.

< 200 m² Nettogrundfläche850 €
200–500 m²2.500 €
> 500 m²4.000 €
Beratung anfragen →
EBN Modul 3

Contracting-Orientierung

Neutrale Orientierungsberatung zur Vorbereitung eines Energiespar-Contractings — inklusive Wirtschaftlichkeitsabschätzung.

Förderquote50 %
Max. (Energiekosten ≤ 300.000 €)3.500 €
Max. (Energiekosten > 300.000 €)5.000 €
Beratung anfragen →
Ihren Beratungs-Zuschuss berechnen
Förderrechner mit Gewerbe-Modus: Energieaudit, DIN-V-18599-Beratung & Contracting — Zuschuss in Echtzeit.
Zum Förderrechner →

Der Weg zur Förderung —
ohne Fristen-Stolperfallen

Die häufigste Ursache für verlorene Förderung ist der zu frühe Vertragsabschluss. So läuft es richtig:

1
Vorbereitung — erlaubt vor dem Antrag

Konzept & Modulwahl

Wir prüfen Förderfähigkeit und wählen das passende Modul. Planungsleistungen dürfen jetzt schon beauftragt werden — Liefer- und Leistungsverträge noch nicht! (Ausnahme Modul 5: dort auch Planung erst nach Bescheid.)

2
Antragstellung

BAFA-Antrag vor Vorhabenbeginn

Antrag elektronisch beim BAFA (Modul 5: VDI/VDE). Nach der Antragstellung dürfen Verträge geschlossen werden — aber nur mit aufschiebender oder auflösender Bedingung. Geleistet wird noch nichts.

⚠ Vertragsabschluss ohne Bedingung = Förderverlust
3
Bewilligung

Zuwendungsbescheid & Umsetzung

Mit dem Bescheid beginnt der Bewilligungszeitraum: 36 Monate für die Umsetzung, 48 Monate bei Vorhaben mit Dekarbonisierungsbonus. Erst jetzt dürfen Bestandsanlagen entsorgt oder verkauft werden.

4
Nachweis

Verwendungsnachweis

Spätestens 3 Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums beim BAFA einreichen — inklusive Nachweis über Entsorgung oder Verkauf der Altanlagen. Wir bereiten alles vor.

5
Auszahlung

Zuschuss & Betriebsbindung

Nach Prüfung zahlt das BAFA den Zuschuss aus. Die geförderten Anlagen müssen mindestens 3 Jahre zweckentsprechend am Standort betrieben werden.

0 %
Maximale EEW-Förderquote (Modul 2, KU)
0 Mio €
Max. Zuschuss je Vorhaben (Module 2–4)
0 Monate
Umsetzungszeit ab Zuwendungsbescheid
0 h
Bis zu Ihrem Angebot nach Erstgespräch

EEW & NWG-Beratung:
Alles Wichtige auf einen Blick

Was ist die EEW-Förderung?

Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) bezuschusst investive Maßnahmen, die Energiebedarf, Ressourcenverbrauch oder Treibhausgas-Emissionen senken. Sie ist in sechs Module gegliedert — von Querschnittstechnologien über Prozesswärme aus Erneuerbaren bis zur Elektrifizierung. Der Zuschuss wird beim BAFA beantragt; alternativ ist ein zinsverbilligter Kredit mit Tilgungszuschuss über die KfW möglich.

Wie hoch sind die EEW-Förderquoten?

Je nach Modul und Unternehmensgröße: Modul 1 (Querschnittstechnologien, nur KMU) 20–25 %. Modul 2 (Prozesswärme aus Erneuerbaren) bis 60 % für kleine Unternehmen. Modul 3 (Messtechnik, Sensorik, Energiemanagement-Software) 25–45 %. Modul 4 Basisförderung (nur KMU) 10–15 %, Premiumförderung bis 45 % plus bis zu 10 Prozentpunkte Dekarbonisierungsbonus. Modul 6 (Elektrifizierung kleiner Unternehmen) 33 %.

Wann muss der EEW-Antrag gestellt werden?

Vor Vorhabenbeginn — als Beginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Nur Planungsleistungen dürfen vorher beauftragt werden (Ausnahme Modul 5: dort erst nach Zuwendungsbescheid). Nach Antragstellung dürfen Verträge mit aufschiebender oder auflösender Bedingung geschlossen werden; umgesetzt werden darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids.

Was wird bei der NWG-Energieberatung gefördert?

Die Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 (BAFA EBN Modul 2) wird mit 50 % des Beratungshonorars bezuschusst — je nach Nettogrundfläche bis 850 € (unter 200 m²), 2.500 € (200–500 m²) oder 4.000 € (über 500 m²). Gefördert werden Bestandsgebäude ab 10 Jahren sowie Neubauten mit Effizienzgebäude-Ziel, je Gebäude maximal einmal alle 4 Jahre.

Was ist der Dekarbonisierungsbonus?

Ein Aufschlag von 5 bis 10 Prozentpunkten auf die Förderquote der Modul-4-Premiumförderung für Vorhaben zur außerbetrieblichen Abwärmenutzung, zur Elektrifizierung von Prozessen sowie zur Nutzung oder Erzeugung von erneuerbarem bzw. CO₂-armem Wasserstoff. Zu beachten ist der CO₂-Förderdeckel: maximal 1.600 €, 2.200 € bzw. 2.600 € Zuschuss je eingesparter Tonne CO₂ pro Jahr (große, mittlere, kleine Unternehmen).

Können auch große Unternehmen EEW-Förderung erhalten?

Ja — über Modul 2 (Prozesswärme, 40 %), Modul 3 (Messtechnik und Software, 25 %) und die Modul-4-Premiumförderung (bis 25 % auf Investitionsmehrkosten plus Dekarbonisierungsbonus). Ausschließlich KMU vorbehalten sind Modul 1 und die Modul-4-Basisförderung; Modul 6 gilt nur für kleine Unternehmen.

Fördermittel
anfragen

Kostenloses Erstgespräch — meist noch am selben Tag. Festpreisangebot innerhalb von 48 Stunden, inklusive Modul-Empfehlung und Fristenplan.

Standort Osteratherstr. 7, 50739 Köln · Deutschlandweit tätig
Angebot in 48 h · Keine Weitergabe Ihrer Daten
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